Gemeinderat: Eine Leitung für Kappel und Grafenhausen

Kappel-Grafenhausen (mm). Die beiden Grundschulen in Kappel und Grafenhausen sollen zusammengelegt werden (wir berichteten). Dazu gab der Gemeinderat am Montag seinen Segen. Weil Grafenhausens Schulleiterin Maria Gut zum Schuljahresende in Ruhestand geht und eine Nachfolge nicht in Sicht war, bot es sich an, die Taubergießenschule in Kappel und die Ferdinand-Ruska-Schule in Grafenhausen zusammenzuführen – wohlgemerkt organisatorisch, nicht räumlich.

Dadurch, erläuterten Gut und ihre Kappeler Kollegin Katja Wößner dem Rat, könnten Doppelstrukturen abgebaut werden, mit Vorteilen für beide Grundschulen. Vor allem durch ein zusammengeführtes Kollegium mit mehr Möglichkeiten, Unterrichtsausfälle besser auszugleichen. Vorgespräche mit Lehrern und vor allem Eltern hätten ergeben, dass keine Bedenken bestehen. Schließlich sollen alle Räumlichkeiten an den beiden Standorten erhalten bleiben, ebenso deren bisherige schulbegleitende Angebote bis hin zur Kernzeit- und Hausaufgabenbetreuung. Ziel dieser Schulentwicklungsplanung sei es, so Bürgermeister Jochen Paleit, beide Standorte auch bei schwankenden Schülerzahlen zu erhalten.

Mehr Geld für Gemeinderäte

Das leuchtete den Gemeinderäten ein, zumal, wie Frank Andlauer vermutete, ohnehin auch auf die Grundschulen eines Tages ein Ganztagsbetrieb zukommen könnte. Clemens Sedler bat darum, möglichst dennoch beide Schulsekretariate zu erhalten. Lehrerzimmer könnten nicht eingespart und anders genutzt werden, erfuhr Rita Bücheler auf Nachfrage.

Schließlich votierte der Gemeinderat einstimmig der Zusammenlegung zu. Das bedeutet, dass die Kappeler Taubergießen-Schule nun ihre Selbstständigkeit verliert und organisatorisch zur Außenstelle der Grafenhausener Ferdinand-Ruska-Schule wird. Ein entsprechender Antrag soll beim zuständigen Staatlichen Schulamt gestellt werden.

Überdies beschloss der Gemeinderat in eigener Sache, Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu erhöhen. Künftig werden Bürgermeisterstellvertreter einen jährlichen Auslagenersatz von 250 Euro (bisher 200) erhalten, bei Amtsvertretungen liegt ihr Stundensatz bei 18 Euro (bisher 15). Die Aufwandsentschädigungen für Gemeinderäte steigen pro Sitzung um zehn auf nun 45 Euro. Sonstige ehrenamtlich Tätige erhalten als Auslagenersatz stündlich 18 Euro (bisher 15), die Wahlhelferentschädigung wird um zehn auf 50 Euro aufgestockt.