Für Blinden-, Gehörlosen-, Nachsuche- und auch für ausgebildete Rehabilitationshunde gibt es weiterhin Ausnahmen bei der Hundesteuer. Foto: Netzer

Erstes Tier kostet nun 72 Euro

Kappel-Grafenhausen (mm). Ausführlich nahm sich der Gemeinderat auf seiner vergangenen Sitzung Zeit für eine beantragte Erhöhung der Hundesteuer samt Neufassung der entsprechenden Satzung. "Das ist ein sehr politisches Thema", schwante Bürgermeister Jochen Paleit schon vorab. Man sei jedoch angehalten, die Steuersätze neu zu bewerten.

Zumal die Gemeinde bislang in der näheren Umgebung mit gerade mal 54 Euro jährlich pro Erst-Vierbeiner die zweitniedrigste Hundesteuer erhoben hatte. Das fanden Joachim Leser (CDU) und Thomas Anselm (Freie Wähler) viel zu wenig und forderten drum eine wesentlich deutlichere Steigerung als von der Verwaltung vorgeschlagen: Man habe schließlich lange nicht erhöht.

Fragen nach einer neuen Katzen- oder Pferdesteuer beschied Rechnungsamtsleiter Hans- Peter Zeller: "Die könnten wir tatsächlich erheben, aber das gibt’s noch nirgends!" – und wäre auch schwer zu kontrollieren. Die Forderung von Tobias Manz (CDU), bei einer Steuererhöhung weitere Hundekot-Entsorgungsstationen einzurichten, beschied Bürgermeister Jochen Paleit eindeutig: "Bei der Hundesteuer gibt’s keinen Anspruch auf Gegenleistungen!"

Kampfabstimmung um neuen Hundesteuersatz

Eine ursprünglich vorgeschlagene Steigerung um nur sechs auf 60 Euro jährlich pro Ersthund fand kaum Befürworter. 96 Euro als beantragter Höchstalternative fielen jedoch glatt durch, nur Leser und Paleit stimmten dafür. Bei 84 Euro herrschte schon ein Stimmenpatt. Nun liegt der neue Steuersatz bei 72 Euro, beschlossen mit einer VierFünftel-Mehrheit. Mit knapper Mehrheit wurden die Kosten für weitere Hunde von jeweils 90 auf je 120 Euro jährlich erhöht. Steuern für Kampfhunde steigen von 300 auf nun 360 Euro. In der aktualisierten Satzung gibt es weiterhin Ausnahmen, etwa für Blinden- und neuerdings Gehörlosen-, Nachsuche- und ausgebildete Rehabilitationshunde. Aber auch aus Tierheimen geholte Vierbeiner bleiben im ersten Jahr steuerfrei.