Anreiz für Fassadensanierungen

Was nutzt eine schöne neue Straße, wenn die Häuser im alten Grau erstarren? Das scheint sich die Gemeindeverwaltung zu denken und schlägt vor, die Sanierung von Fassaden entlang der Grafenhausener Ortsdurchfahrt zu fördern.

Kappel-Grafenhausen. Zur Begründung heißt es aus dem Rathaus: "Die Anwohner der Ortsdurchfahrt sind in besonderem Maße dem Lärm und den Abgasen des durchfahrenden Verkehrs ausgesetzt." Bedingt durch diese Umwelteinflüsse seien die betroffenen Wohnhäuser eher sanierungsbedürftig als andere. Deshalb will die Verwaltung "einen Anreiz schaffen, dass zusätzlich zur Sanierung der Ortsdurchfahrt auch die Anwesen der Hauptstraße neu gestaltet werden".

Zuschuss von maximal 1500 Euro pro Haus

Zwar sei eine genaue Abgrenzung schwierig. Doch habe das Bauamt herausgefunden, dass im Fördergebiet die Fassaden von 26 Objekten für eine Sanierung infrage kämen. Was den finanziellen Aufwand für die Gemeinde betrifft, rechnet die Verwaltung vor, dass sich bei einer angenommenen Fördersumme von 1500 Euro je Haus ein Gesamtförderbetrag von 39 000 Euro ergebe. Da die zu erwartenden Kosten die bisher für Fördermaßnahmen eingeplanten Mittel (5000 Euro) übersteigen werde, soll künftig auf weitere Subventionsprogramme verzichtet werden.

Konkret läuft die Zuschussgewährung nach Vorstellung der Verwaltung folgendermaßen ab:

> Das Fördergebiet umfasst alle Häuser an der Ortsdurchfahrt Grafenhausen, wobei mindestens eine Fassade unmittelbar an die Ortsdurchfahrt angrenzen muss.  

> Der Zuschussantrag (inklusive Angebot und Bildnachweise) ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen und durch den Bauausschuss zu genehmigen. Im Anschluss ist die Schlussrechnung vorzulegen und die Maßnahme vom Bauamt abzunehmen. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

> Es wird ein Höchstbetrag von 1500 Euro je Haus gewährt. Förderfähig sind vorzulegende Rechnungen für Handwerker und Materialien. Eigenleistungen werden nicht angerechnet. Übersteigen die jeweiligen Sanierungskosten den festgelegten Höchstbetrag, erfolgt maximal eine Bezuschussung bis zu dieser Summe. Liegen die Baukosten unter 1500 Euro, orientiert sich die Förderung am Rechnungsbetrag.

> Die Mittel, die der Gemeinderat für das Förderprogramm in den Haushalt einstellt, werden nicht gedeckelt.

>  Anträge für das Fördergebiet in Grafenhausen können bis 31. Dezember 2019 gestellt werden.

  Über das Förderprogramm hat der Gemeinderat am kommenden Montag, 5. Dezember, zu entscheiden. Die öffentliche Sitzung im Bürgersaal des Grafenhausener Rathauses beginnt um 19.30 Uhr. Außerdem auf der Tagesordnung stehen der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Gänsweide sowie eine Machbarkeits- und Standorterkundung für eine weitere Brunnenanlage des Wasserversorgungsverbands Kappel-Grafenhausen/Rust. Überdies soll das Gremium die Vereinsförderrichtlinien ändern und den Bürgermeister beauftragen, einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit der Netzbetriebsgesellschaft der Badenova, der BN-Netze, abzuschließen.