Ferienwohnungen will der Gemeinderat im Wohngebiet Kappeler "Obergarten III" komplett verbieten, für das Gebiet "Grafenhausen Nord" kam er noch zu keiner Entscheidung.Symbolfoto: Wüstneck Foto: Lahrer Zeitung

Wohngebiete: Verbot für Kappeler "Obergarten III" / Keine Entscheidung für "Grafenhausen-Nord"

Nicht, dass die Kappel-Grafenhausener nicht gastfreundlich wären: Aber das ausufernde Ferienwohnungsangebot sorgt nicht nur für Lärmbelästigung, sondern auch für lokale Wohnungsknappheit. Am Montag war es mal wieder Thema im Gemeinderat.

Kappel-Grafenhausen. Seit vielen Jahren kämpft die Doppelgemeinde schon gegen ein ausuferndes Ferienwohnungsangebot, weil dadurch normaler Wohnraum knapp wird. Die gefragten Urlaubsunterkünfte sind offensichtlich besonders lukrativ zu vermieten. Die Nachbarn allerdings beklagen sich besonders nachts über den dadurch entstehenden Lärm, Parkplatzknappheit, Müllproblemen und einer (befürchteten) Wertminderung der eigenen Immobilie.

Der Gemeinderat hatte daher im Jahr 2020 beschlossen, dem schnellen und lohnendem Geschäft mit Ferienwohnungen einen Riegel vorzuschieben (siehe Info). In der Sitzung am Montag stand nun konsequenterweise eine Änderung des bisherigen Bebauungsplans "Obergarten  III" in Kappel zur Debatte. Bei diesem geht es, so die Beschlussvorlage, darum, für Familien Wohnbauland zu schaffen. Jedoch, befürchtete Bauamtschefin Pascale Trotter, könnte auch dort die Schaffung von Wohnraum "stark in den Hintergrund geraten", weshalb in dem allgemeinen Wohngebiet künftig die Errichtung von Ferienwohnungen und Beherbergungsbetrieben ausgeschlossen werden solle.

Mareen Pundt vom Freiburger Büro FSP erläuterte abermals entsprechend juristische Verfahrensgrundlagen. Schließlich folgten 13 Gemeinderäte dem Verwaltungsvorschlag, den Bebauungsplan "Obergarten III" per Satzung so zu ändern, dass dort nun im allgemeinen Wohngebiet die Errichtung von Ferienwohnungen und Beherbergungsbetrieben ausgeschlossen werden soll. Dazu gab es eine Nein-Stimme und zwei Enthaltungen.

Knappes Votum für Vertagung

Bei der nächsten Entscheidung um den Bebauungsplan "Grafenhausen-Nord" mit Umstellung der Verfahrensart und Änderungen von Geltungsbereichen wurde es recht knapp. Auch dort sollen künftig möglichst viele Ferienwohnungen verhindert werden. Nämlich im Geltungsbereich an der nördlichen Grafenhausener Ortsgrenze, direkt vor bisherigen Äckern hinter der Kirch- und Hildastraße. Für diese existiert bislang noch kein Bebauungsplan.

Dort gäbe es viele dörflich prägende Gebäude, die vorhandene Struktur sei dort zu erhalten. Darum sollen dort Ferienwohnungen künftig zwar grundsätzlich zulässig sein, jedoch politisch deutlich gelenkt werden. Nämlich: Per neuem Bebauungsplan und eindeutigen Restriktionen.

Für "Grafenhausen Nord" soll künftig gelten, dass mindestens 60 Prozent der zulässigen Geschossfläche für dauerhaftes Wohnen bleibt, künftige Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe sollen nur noch ausnahmsweise gestattet werden. Der neue Bebauungsplan soll dies sofern deshalb festschreiben, als die zulässige Grundflächenzahl auf 0,6 festgesetzt pro Grundstück. Und: Die "Geschossflächenzahl" soll 1,2 sein, also soll rechnerisch kein zweiter Stock gebaut werden.

Dazu sah sich Pundt allerdings mit zahlreichen Fragen konfrontiert und es entspann sich eine lebhafte Debatte. So wollten etwa Frank Andlauer, Tobias Manz sowie Rebekka Wild wissen, ob eine solche Baurechts-Regulierung nicht schwierig sei und wie eine sattelfeste Definition einer "dauerhaften Nutzung" lauten würde.

Schließlich beantragte Andlauer angesichts noch ungeklärter Fragen eine Vertagung des Bebauungsplans. Die wurde dann mit sieben Ja-Stimmen gegen sechs bei zwei Enthaltungen angenommen. Nun wird also erneut über die geplante Aufstellung des Bebauungsplans "Grafenhausen Nord" beraten werden müssen, inklusive der Richtzahlen gegen Ferienwohnungen.

Seit Juli 2020 regelt eine sogenannte Ampel-Lösung, wo in der Doppelgemeinde künftig noch Ferienwohnungen entstehen dürfen (Grün), bloß ausnahmsweise zugelassen (Gelb) oder völlig ausgeschlossen (Rot) werden. Absolut rote Zonen sind Gewerbegebiete, vor allem aber neue und noch junge Wohngebiete, um die bestehende große Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Gelb eingefärbt – und daher mit Einschränkungen und Auflagen für Ferienwohnungen versehen – sind weite Bereiche der Ortsteile "mit eigener Charakteristik". Grünes Licht für Ferienwohnungen gibt es hingegen entlang der Hauptstraßen der beiden Ortsteile Kappel-Grafenhausens.