Bauantrag: Unzulässig wegen Befangenheit

Kappel-Grafenhausen. Ein rechtswidrig gefasster Beschluss, gegen den Bürgermeister Jochen Paleit Widerspruch eingelegt hatte, war der Hauptgrund für die Sitzung des Kappel-Grafenhausener Gemeinderats am Montag. Auf der Sitzung vor drei Wochen hatte nämlich ein Gemeinderat bei einer beantragten Bebauungsplanänderung mit abgestimmt, obwohl er in der Sache befangen war. Das hatte er erst im Nachgang bemerkt und gemeldet.

Am 28. Juni hatte der Rat bereits mit breiter Mehrheit mehrere Änderungsanträge für das Baugebiet "Hubfeld IV" abgelehnt. Damit wollten die privaten Antragsteller vergeblich erreichen, ein neues Mehrfamilienhaus im Birnenweg mit bislang dort untersagtem zusätzlichem dritten Geschoss errichten zu können (wir berichteten).

Bei der neuerlichen Behandlung des Antrags blieb der Gemeinderat bei seinem Nein. Die geplante – erhebliche – Überschreitung der Traufhöhe um 1,85 Meter soll nicht per Bebauungsplanänderung erlaubt werden (acht Nein-Stimmen, eine Ja-Stimme und eine Enthaltung). So hatte es zuvor auch das zuständige Landratsamt vorgeschlagen.

Architekt muss noch mal ran

Damit muss jetzt für das Mehrfamilienwohnhaus ein entsprechend geänderter Bauantrag mit Einhaltung der nach wie vor zulässigen Traufhöhe von 6,75 Metern nachgereicht werden. Der Architekt hätte wissen müssen, dass eine zusätzliche dritte Etage nicht in die festgesetzten Traufhöhenwerte passt, so der Tenor.