Wo rollen bald die Bagger? Foto: Lahrer Zeitung

Rat: Zeit in Kappel-Grafenhausen drängt / Aufstellungsbeschlüsse am Montag?

Kurz vor Toresschluss zu mehr Wohnraum: Weil Ende des Jahres eine Sonderregelung im Gesetz ausläuft, schickt die Verwaltung der Doppelgemeinde nun noch drei potenzielle Neubaugebiete ins Rennen, zwei in Kappel eins in Grafenhausen.

Kappel-Grafenhausen. Dem Paragrafen 13 b des Baugesetzbuchs ist es zu verdanken, dass viele Gemeinden in den vergangenen zweieinhalb Jahren Baugebiete ausgewiesen haben, die es sonst nicht oder zumindest nicht so schnell gegeben hätte. Die Vorschrift hat der Bund 2017 aus der Taufe gehoben, um die akute Wohnungsnot zu bekämpfen. Bürokratiearm ermöglicht sie kleine Baugebiete (unter 10 000 Quadratmetern) an Ortsrändern, auch wenn die Flächen aktuell nicht für Wohnbebauung vorgesehen sind. Jüngste Beispiele in der südlichen Ortenau: das "Mühlenpfad IV" in Kippenheim und das "Europafeld I" in Ringsheim.

Auch in Kappel-Grafenhausen, wo laut Verwaltung "seit Jahren eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum" besteht, will man von der Ausnahmeregelung profitieren. Indes: Die Zeit drängt, der 13 b wird am 31. Dezember planmäßig aus dem Gesetz gestrichen (siehe Info). Deshalb soll der Gemeinderat bei seiner Sitzung am kommenden Montag Aufstellungsbeschlüsse für nicht weniger als drei Bebauungspläne fassen und so die Frist wahren. Die Favoriten der Verwaltung sind laut Flächennutzungsplan derzeit alle (noch) der Landwirtschaft vorbehalten. Welche Gebiete am Ende tatsächlich bebaut werden – ob eines, zwei oder alle drei – will man sich im Rathaus offen halten.

"Kirchenfeld-Nord", Kappel: Das 1,8 Hektar große Plangebiet am östlichen Ortsrand grenzt im Westen und Süden an die bis dato letzte große Wohnbauentwicklung an. Eine Verlängerung bestehender Erschließungsstraßen ist laut Verwaltung möglich, da entsprechende Trassen freigehalten wurden. "Kirchenfeld-Süd", Kappel:  Die Fläche befindet sich südlich der Rathausstraße und südöstlich von Kirche und Friedhof. Weil sie mit 5,15 Hektar deutlich über der Ein-Hektar-Grenze des 13 b liegt, müsste im weiteren Verfahren noch eine genauere Gebietsabgrenzung stattfinden.

"Steingrube", Grafenhausen: Das mit knapp 6000 Quadratmetern kleinste der drei potenziellen Baugebiete ist bereits über eine Erschließungsstraße an die Friedrichstraße angebunden. In zweiter Reihe könnten laut Verwaltung fünf bis sechs Bauplätze entstehen.

Dass die Ausnahmeregelung des Paragrafen 13 b des Baugesetzbuchs zum Ende des Jahres ausläuft, ist noch nicht besiegelt. Die Baukommission hat eine Verlängerung bis 2022 vorgeschlagen, stößt damit aber auf Kritik von Naturschützern. Sie fürchten durch den "Betonparagrafen" einen unreglementierten Flächenverbrauch, weil er die Entwicklung von Baugebieten ohne die sonst vorgeschriebene Umweltprüfung ermögliche.