Die Müller-Filiale auf dem Schlossplatz Foto: Bender

Jetzt also doch gleiches Recht für alle: Auch im Lahrer Drogerie-Markt Müller gilt ab sofort die 2G-Regel. Das hat die Stadt der LZ mitgeteilt.

Lahr - Künftig darf bei Müller auf dem Schlossplatz nur noch Spielsachen und Co. kaufen, wer gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen ist. Wie überall im Einzelhandel muss in den Produktbereichen außerhalb der Grundversorgung kontrolliert werden. Wie berichtet, war die Stadtverwaltung bislang davon ausgegangen, dass Geschäfte mit Mischsortiment weiter alles ohne Einschränkungen anbieten dürfen, wenn mehr als 60 Prozent des Gesamtumsatzes über Waren des täglichen Gebrauchs generiert werden. Das hatte Müller in Lahr während der Lockdowns zwar nachgewiesen. Doch ist diese Regel nicht mehr anwendbar.

Laut Stadtsprecher Nicolas Scherger geht das aus der Begründung des Landes zur Corona-Verordnung hervor, die das Rathaus am Dienstag vom baden-württembergischen Städtetag erhalten habe. "Das Ordnungsamt hat die Filialleitung entsprechend informiert", so Scherger. Bis Redaktionsschluss am Mittwoch wurde bei Müller jedoch noch nicht kontrolliert. Betroffen dürften vor allem die zweite und dritte Etage (Haushalts- und Spielwaren) sein. Für andere Lahrer Geschäfte bedeutet die neue Regel laut Scherger keine Änderung.