Ichenheim - Alarmstufe Rot bei den Ichenheimer Tierrettern: Drei Fuchsbabys wurden allein in der vergangenen Woche bei ihnen abgegeben. Nun will der Verein den Menschen erklären, wie sie beim Fund eines Jungtiers im Wald handeln sollten.

Es ist soweit, die sogenannte Setzzeit hat begonnen. Rehe, Füchse und andere Wildtiere bringen derzeit ihre Jungen zur Welt. Das spüren auch die Tierretter in Ichenheim. Drei Fuchsbabys sind allein vergangene Woche bei ihnen abgegeben worden. Die Kleinen kommen aus den Wäldern in Seelbach, Achern und Etlingen bei Karlsruhe – allesamt weitestgehend gesund. Warum sie trotzdem nun in Ichenheim gelandet sind, kann sich die stellvertretende Vorsitzende der Tierhilfsorganisation, Monika Erlacher, nur mit unüberlegtem Handeln der Menschen erklären. Eines der Fuchsbabys sei dem Finder hinterher gelaufen. "Eine eher unglaubwürdige Geschichte", weiß die Expertin.

Fuchsbabys werden in Auswilderungsstation gebracht

Sich darüber zu ärgern, bringe jedoch wenig, am wenigsten den mitgenommenen Tieren. "Viel wichtiger ist nun, den Menschen zu erklären, wie sie sich verhalten sollten, wenn sie in eine solche Situation gelangen", sagt Erlacher. Das A und O sei die Geduld. "Erst abwarten, dann handeln", fasst die Expertin zusammen. Aus Erfahrung heraus stelle sie immer wieder fest, dass die Spaziergänger im Wald, gleich nachdem sie ein Tierjunges gefunden haben, sofort handeln wollen. "Die Tiere sind sehr scheu. Eine Rehmutter beispielsweise lässt ihr Junges, sobald sie eine Gefahr wittert und etwas hört, im hohen Gras zurück und springt davon", so Erlacher. Erst, wenn das Muttertier vollkommen überzeugt sei, dass die Gefahr vorüber ist, würde sie sich ihrem Kitz wieder nähern. "Setzen Sie sich etwas entfernt hin und warten sie ab", fordert die Tierretterin. Es könne zwar bis zu einer Stunde gehen, bis das Muttertier wieder zum Jungen kommt – "aber es kommt zurück, wenn es noch lebt."

Ausnahmen seien Tiere, die offensichtlich verletzt sind. Aber auch dann sei der Spaziergänger nicht befugt, das Wild einfach mitzunehmen, er mache sich dadurch sogar strafbar (siehe Info). Stattdessen sollte der zuständige Jäger oder die Tierrettungsstation (Telefon: 07807 / 94 91 81) kontaktiert werden. "Keinesfalls die Tiere mit nach Hause nehmen und füttern", mahnt Erlacher.

Die vier Fuchsbabys werden nun entwurmt, entfloht und geimpft. "Wir ziehen sie auf, aber sie werden alle wieder in die Freiheit entlassen", erklärte die Ichenheimerin. Die Tierretter stünden in enger Verbindung mit Auswilderungsstationen. Dort werden die Tiere in einem großen Gehege an einem Waldrand versorgt. "Irgendwann wird dann das Gehege geöffnet, sodass die Tiere sich frei bewegen können, aber immer noch die Möglichkeit haben, zurückzukommen, falls sie kein Futter finden." So würden sie immer weiter vom Menschen entwöhnt und kehren ab einer bestimmten Zeit auch nicht wieder zurück.

Straftat: Wer Wildtiere einfach mitnimmt, kann sich strafbar machen

Wer Wildtiere einfach mitnimmt, kann sich strafbar machen. Das Gesetz zählt dies unter die "Jagdwilderei" – eine schwerwiegende Straftat, wie es der Paragraf 292 des Strafgesetzbuchs sowie die Paragrafen 4 und 17 des Tierschutzgesetzes besagen. Demnach ist das Nachstellen, Fangen, Erlegen oder die Zueignung eines Wildtieres unter Verletzung fremden Jagdrechts mit bis zu drei, in besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft unter Strafe gestellt.