Zwei Werbetafeln, die in der Hornberger Hauptstraße aufgestellt werden sollten, kommen

Zwei Werbetafeln, die in der Hornberger Hauptstraße aufgestellt werden sollten, kommen wohl doch nicht.

Hornberg (eg). Baurechtlich ein "Ja schweren Herzens", sanierungsrechtlich ein klares Nein: Der Hornberger Gemeinderat musste sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit dem Antrag auf Errichtung zweier Werbeträger in der Hauptstraße 10 (wandmontiert) und 19a (freistehend) befassen. Baurechtlich gab es da nichts zu deuteln, denn die beiden Grundstücke liegen nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans. Sie fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein, zudem ist die Erschließung gesichert. Allerdings liegen die beiden Grundstücke im Sanierungsgebiet Nord. Und daher muss der Bau der beiden Werbeträger durch das Landratsamt Ortenau genehmigt werden. Die Stadt Hornberg, die dazu gehört wurde, hat den Bauantrag abgelehnt. "Der vorliegende Bauantrag entspricht nicht der angestrebten Verbesserung des Ortsbilds und würde die bisherigen Bemühungen der Stadt bei der Umsetzung des Städtebau-Förderprogramms konterkarieren", heißt es in der Stellungnahme der Stadt. Zudem sei mit dem Eigentümer des Gebäudes Hauptstraße 10 Anfang März im Rahmen einer Fördervereinbarung geregelt worden, dass ein damals bereits vorhandenes Werbeschild an der Fassade zu entfernen ist. Das "Nein" erfolgte einstimmig. "Sonst werden wie hier irgendwann von zuviel Werbung noch erschlagen", befand Eva Laumann (SPD). Erich Fuhrer stimmte ihr zu: "Das wäre eine Reizüberflutung", befand er.