Die Funktionären der Forstbetriebsgemeinschaft Hornberg-Reichenbach (von rechts) Roland Aberle, Martin Flach, Johannes Schondelmaier, Christian Epting, Petra Schondelmaier, Stefan Esslinger, Katja Kreß sowie die beiden ausscheidenden Gremiumsmitglieder Bernhard Jogerst, Christian Lehmann und Karl-Heinz AberleFoto: Borho Foto: Schwarzwälder Bote

Versammlung: Forstbetriebsgemeinschaft bespricht aktuelle Vorschriften / "Die Wege sind freizuhalten"

Zu ihrer Hauptversammlung hat die Forstbetriebsgemeinschaft Hornberg- Reichenbach ins Gasthaus Adler auf dem Fohrenbühl eingeladen.

Hornberg-Reichenbach. Der Vorsitzende Roland Aberle begrüßte hierzu auch den Vorstand des Waldservice Ortenau, Kurt Weber.

In seinem Geschäftsbericht für 2019 nannte Aberle verkaufte 10 229 Festmeter Stammholz und 1828 Festmeter Industrieholz. Im Kassenbericht ergaben sich per Saldo 15 684 und bei den Maschinen 25 053 Euro zu Gunsten der Forstbetriebsgemeinschaft. Kassenprüfer Stefan Eßlinger bescheinigte die einwandfreie Kassenführung. Die Entlastung des gesamten Vorstands nahm Uli Wiedmaier vor.

Das Ergebnis der per Akklamation geführten Wahlen lautete: Erster Vorsitzender Roland Aberle, zweiter Vorsitzender Karl-Heinz Aberle, Geschäftsführer Martin Flach, Schriftführerin Katja Kreß, Beisitzer Johannes Schondelmaier, Kassiererin Petra Schondelmaier und die Kassenprüfer Stefan Eßlinger und Christian Epting.

Revierleiter Martin Flach gab einen Bericht zur aktuellen Vorschriften.

Feuer stets beaufsichtigen

So sei das Reisig verbrennen im Wald nur für die Forstwirtschaft erlaubt. Vom 1. März bis 31. Oktober herrsche ein Rauchverbot. Forstliche Abfälle dürften im Wald verrotten. Bei Verbrennungen habe ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen zu erfolgen. Das Feuer müsse stets beaufsichtigt werden.

Im Übrigen habe das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle rechtzeitig der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Die telefonische Erreichbarkeit ist zu gewährleisten. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, könne ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt werden.

Die Wege sind freizuhalten. Wasser in der Fahrbahn erschwere die Freihaltung und müsse stets abfließen können. Flach nannte lediglich 70 Zentimeter Waldboden, der beregnet sei.

Die Holzpolterung sah er gelegentlich als wesentlich verbesserungswürdig an. So müsse eine Wendemöglichkeit für Langholzfahrzeuge stets gegeben sein. Kurt Weber vom Waldservice Ortenberg berichtete über die aktuelle Lage in den Wäldern.

Wie Käferholz zu behandeln

Das "Sturmholz" sei quasi gleich zu behandeln wie das "Käferholz". Der Wald müsse sauber gehalten und das "Sturmholz" so rasch wie möglich beiseite geschafft werden.