Silke Lanninger referierte im voll besetzten Nebenzimmer des Gasthauses "Schwanen" über die Auswirkungen der Forstreform für Privatwaldbesitzer. Foto: Dorn Foto: Schwarzwälder Bote

Reform: Silke Lanninger informiert Waldbesitzer über forstliche Dienstleistungen und Förderungen

Auf reges Interesse ist die Infoveranstaltung zur Zukunft der forstlichen Dienstleistungen und Fördermöglichkeiten im Privatwald gestoßen. Hierzu hatten die beiden Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) Hornberg-Reichenbach und Hornberg-Niederwasser eingeladen.

Hornberg. Ob und wie diese und andere forstliche Dienstleistungen nach dem Inkrafttreten der Forstreform zum 1. Januar 2020 noch weiterhin von den staatlichen Förstern erbracht werden dürfen, darüber informierte Silke Lanninger vom Amt für Forstwirtschaft.

Der FBG-Vorsitzende Roland Aberle eröffnete den Info-Abend ein wenig provokant mit dem Verweis auf das "heillose Durcheinander" bei den Entscheidern in Stuttgart, fand aber lobende Worte für das Engagement der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden: Sie müssten die Auswirkungen der Forstreform in Vereinbarungen und Verträge "klein-arbeiten" und die Unklarheiten ausräumen.

Die Zeit der Beförsterung der Privatwälder durch die öffentliche Hand sei mit dem Abschluss des Kartellrechtsverfahrens zwar vorbei und der Markt für Forstdienstleistungen für Dritte geöffnet worden, so Lanninger, dennoch bleibe die Beratung (telefonisch, aber auch vor Ort) weiterhin kostenfrei. Dazu habe der Ortenaukreis als Arbeitgeber der Revierleiter eine Stellengarantie bis 2023 ausgesprochen.

Die Vertragsbeziehungen zwischen Förster und Waldbesitzer müssen seit 1. Januar 2020 aber selbst für die kostenfreie Beratung einzelvertraglich fixiert werden. Lanninger stellte dazu mehrere von der zu beförsternden Waldfläche und den gewünschten Leistungen abhängige Vertragsmodelle vor und rechnete mit Modellrechnungen auch die finanzielle Mehrbelastung der Waldbesitzer durch die Forstreform vor.

Kleinere Betriebe (unter 50 Hektar) hätten die Möglichkeit, Forstdienstleistungen fallweise abzurechnen, müssten dazu aber vorab eine schriftliche Vereinbarung mit dem Amt für Waldwirtschaft beim Ortenaukreis abschließen und sich damit "Stundenkontingente" sichern. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem für die Ortenau berechneten Stundensatz von 59 Euro (kleinste Zeiteinheit 15 Minuten), auf den noch 19 Prozent Umsatzsteuer (11,21 Euro) erhoben werden. Vom Brutto-Stunden-Satz von 70,21 Euro übernimmt der Landkreis 42,50 Euro, sodass sich für den Privatwaldbesitzer ein zu zahlender Stundensatz von 27,71 Euro für in Anspruch genommene forstliche Dienstleistungen ergibt.

Wie bei jeder Form der staatlichen Förderung müssen hierzu EU-Richtlinien beachtet werden. Kalkuliert sind pauschal zehn Stunden (zu je etwa 45 Euro) je Hektar Waldfläche, welche die Waldbesitzer in ihre auf drei Jahre angelegte "De-Minimis-Erklärung" übernehmen müssen. Die entsprechenden Nachweise müssen für die Privatwaldvereinbarungen oder -verträge dem Amt für Waldwirtschaft vorgelegt werden. Mit dem Abschluss der Privatwaldvereinbarung entstehen noch keine Kosten, beide Seiten sichern sich damit für die kommenden fünf Jahre ein Stück Planungssicherheit.

"Sie übernehmen ein wenig mehr Verantwortung für ihren Wald", fasste Lanninger die Änderungen zusammen. Dazu kommen elementare Kenntnisse in der Kostenvergleichsrechnung, variieren die Modelle doch zwischen einer bequemen "Flatrate" mit Grundgebühr auf der einen und höheren Stundensätzen ohne eine jährliche Grundgebühr auf der anderen Seite. Mit einer Modellrechnung für einen Hof mit 60 Hektar und sieben Festmetern Holzeinschlag pro Hektar und Jahr machte Lanninger die Mehrkosten im Vergleich zur Zeit vor der Forstreform transparent: Diese beliefen sich auf 24 Cent pro geschlagenem Festmeter.

In der vom FBG-Vorsitzenden moderierten Fragerunde zeigte sich, dass längst noch nicht für alle Sonderfälle Vertragsentwürfe aus Stuttgart vorliegen. So ist beispielsweise noch unklar, welcher Landkreis federführend ist, wenn sich die Waldflächen eines Hofs über eine Landkreisgrenze erstrecken.

Auf die Frage, ob man die Privatwaldvereinbarung auch erst in beispielsweise zwei Jahren unterzeichnen könne, antwortete Lanninger eher ausweichend: Der Fragesteller verließ daraufhin die Veranstaltung. Die übrigen Waldbesitzer äußerten durchweg Verständnis dafür, dass das Amt in der Übergangsphase ein gewisses Maß an Planungssicherheit benötigt. Letztlich würden Anzahl, Art und Umfang der Vereinbarungen und Verträge darüber entscheiden, wie es mit den Förster-Stellen in den beiden Hornberger Revieren nach 2023 weiter geht.

Unter dem Punkt "Verschiedenes" erläuterte Revierleiter Manfred Flach noch einmal die Bedingungen, um an Mittel aus dem Käferholz-Fördertopf zu kommen. Auch nach dem Fristablauf zum 6. Dezember 2019 könnten Anträge weiterhin gestellt werden. Wer mit seinem Einzel-Antrag die Bagatellgrenze von 250 Euro beziehungsweise 84 Festmetern Schadholz nicht erreiche, der könne sich einem Sammelantrag der FBG anschließen. Für beide Anträge müssen wieder die "De-Minimis"-Erklärungen aktualisiert und abgegeben werden.