Franz-Josef Kaltenbach hat die Zäune der Wiese mit 50-prozentiger Steigung provisorisch instand gesetzt. Foto: Kornfeld

Antrag zum Weidezaunprojekt ist noch nicht bewilligt. Geld wurde schon im Mai erwartet.

Hornberg - Dass die Offenhaltung für den Schwarzwald wichtig ist, darüber herrscht spätestens seit dem Jahr 2015 in Hornberg Einigkeit. Ein Mittel, die Offenhaltung zu erreichen, ist das Weidezaunprojekt. Das stockt nun.

Die betroffenen Landwirte sind verärgert, denn sie haben mit der Förderung fest gerechnet.

Mit dem Weidezaunprojekt werden Landwirte gefördert, die Vieh auf ihren Wiesen auch in Hanglage halten. Hornberger Landwirte aus Reichenbach und Niederwasser interessierten sich schon seit Langem für das Projekt. Im Januar stellte die Stadt Hornberg einen entsprechenden Antrag für sie. Alles schien in bester Ordnung, nichts schien dem Projekt im Wege zu stehen, das Geld wurde im April oder Mai erwartet. Bis jetzt ist aber keine Bewilligung da und erst recht kein Geld.

Die betroffenen Landwirten mussten das Vieh wie geplant auf die Weiden lassen, aber Zäune wurden nicht, wie vorgesehen, erneuert. Für Franz-Josef Kaltenbach von Hinterhauensteinhof in Niederwasser bedeutet das beispielsweise, dass er 4000 bis 5000 Euro beiseite gelegt hat, um seine 25 Prozent Beteiligung an dem Projekt zu zahlen. "Jetzt habe ich die alten Zäune provisorisch instand gesetzt. Auch dafür musste ich natürlich Geld investieren", informiert Kaltenbach.

Der Bau der Weidezäune sollte vom Land mit 50 Prozent gefördert werden, die Stadt Hornberg hätte 25 Prozent der Kosten getragen, die restlichen 25 Prozent hätte der Landwirt zu zahlen. Im Gemeinderat wurde bereits darüber abgestimmt, dass das Unternehmen Wussler in Gengenbach mit dem Bau der Zäune beauftragt werden sollte. Der Auftrag wurde jedoch noch nicht vergeben.

Das Material ist schon bestellt

Darüber informiert Bernhard Jogerst, Vorsitzender des BLHV (Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband) Hornberg und Gemeinderat der Stadt Hornberg. Die Firma habe auch bereits das Material bestellt und auch für die Arbeitskräfte gesorgt.

Darüber, dass die Förderung noch nicht bewilligt ist, informierte Hauptamtsleiter Oswald Flaig in der jüngsten Hornberger Gemeinderatssitzung. Er habe Telefonate geführt, die ihn nicht optimistisch sein ließen. Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt in Offenburg habe die Verzögerung mit der Pandemie begründet. Flaig stellte auch klar, dass die Stadt Hornberg versuche, den Preis für die Weidezäune zu halten, wenn sie erst im kommenden Jahr gebaut werden könnte.

Es ist nicht sicher, ob die Landwirte die einen Antrag gestellt haben, weiterhin dabei bleiben. "Ich weiß, dass Landwirt Stefan Esslinger überlegt, ob er bei dem Projekt weiter mitmacht oder seine Wiese aufforstet".

Jogerst weist darauf hin, dass die Landwirte die Landschaft zum Wohle aller offen halten. Es sei beispielsweise wichtig für den Tourismus, die Landschaft so zu erhalten wie sie ist. In einem dichten Wald wolle niemand Urlaub machen und auch nicht wohnen. Auch die typische Vegetation bliebe so erhalten.

Franz-Josef Kaltenbach weist auf die Vorteile hin, die die Wiesen für das Klima unten im Tal mit sich bringen. "Die warme Luft kann so besser aus dem Tal nach oben steigen, es ist nicht so stickig und warm".

Eine Offenhaltung mit Maschinen ist in steilen Hanglagen so gut wie nicht möglich. Das lässt sich nur durch Ziegen, Schafe oder leichtere Rinder wie Hinterwälder bewerkstelligen. Und für das Vieh werden die Zäune benötigt.

"Was viele Bauern nicht verstehen ist, dass es so schwierig ist, den Zaun gefördert zu bekommen. Ist aber ein Gebiet Wolfsgebiet, gibt es mit der Förderung keine Probleme.

Die untere Naturschutzbehörde, die zum Landratsamt in Offenburg gehört, teilt mit: "Für die Förderungsbewilligung ist das Regierungspräsidium (RP) Freiburg zuständig, wir werden nur an dem Prozess beteiligt und können daher keine Auskunft darüber geben." Das Regierungspräsidium aus Freiburg teilte hingegen mit: "Der Förderantrag zu diesem Vorhaben liegt uns zur Bewilligung vor. Allerdings war die Bewilligung der Förderanträge für investive Maßnahmen im Rahmen der Landespflegerichtlinie (LPR-D3) bislang nicht möglich, da die Mittelzuweisung durch das Umweltministerium für das aktuelle Jahr noch nicht erfolgt ist."