Die Umbau- und Sanierungsarbeiten am Hornberger Freibad laufen planmäßig. Der Gemeinderat hat jetzt zugestimmt, dass die Einrichtung am 1. Januar 2018 zu einem Eigenbetrieb umgewandelt wird. Foto: Archiv: Kluckert

Gremium stimmt Gründung zum 1. Januar 2018 geschlossen zu / 900 000 Euro Stammkapital

Der Neugründung eines Eigenbetriebs Freibad hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch geschlossen zugestimmt. Die Gründung soll demnach zum 1. Januar 2018 erfolgen.

Hornberg. Die Stadt hat bereits den Eigenbetrieb Wasserversorgung. Bürgermeister Siegfried Scheffold und Rechnungsamtsleiterin Simone Mayer erläuterten im Gemeinderat, welche Vorteile ein Eigenbetrieb bringt und haben dies in einer Tischvorlage aufgearbeitet. Vorgestellt wurde auch die entsprechende Satzung. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:

Derzeitige Form

Das Hornberger Freibad ist rechtlich unselbstständig, organisatorisch in die Stadtverwaltung eingebunden und wirtschaftlich in den städtischen Haushalt integriert. Derzeit wird er im Rahmen der kameralistischen Gesamtdeckung des Haushalts geführt. Ab 1. Januar kommt die doppische Buchführung zur Anwendung.

Eigenbetrieb

Dieser ist zwar rechtlich auch unselbstständig. Im Innenverhältnis ist der Eigenbetrieb jedoch – auch nach der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts – vom städtischen Haushalt abgekoppelt mit eigener Wirtschaftsführung sowie einem eigenen Rechnungswesen.

Er wird als Sondervermögen getrennt vom übrigen städtischen Vermögen verwaltet. Kaufmännisch geführt wird er in einer Sonderrechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung.

Auch organisatorisch ist der Eigenbetrieb – teilweise auch mit Wirkung nach außen – von der allgemeinen Stadtverwaltung abgekoppelt.

Vorteile

Konkret besteht der große Vorteil des Eigenbetriebs gegenüber eines Regiebetriebs in dem eigenständigen Finanzierungskreis des laufenden Betriebsaufwands und der Investitionskosten. Dasselbe gilt für das Planungsinstrumentarium der Erfolgs- und Vermögensplanung. Der Betriebserfolg – Gewinn und Verlust – und seine Ursachen werden hier ebenso deutlich aufgezeigt wie die Verwendung der erwirtschafteten Betriebsmittel. Dies sind beispielsweise Abschreibungen für Kredit-Tilgungen und Investitionen. Durch die größere Transparenz lassen sich Entscheidungen wie Eintritt oder Investitionen eindeutiger begründen.

Veränderungen

Bei der Einrichtung eines Eigenbetriebs muss weder die Verwaltungsgliederung mit der bestehenden Geschäftsverteilung noch die Aufgabengliederung verändert werden. Es muss auch keine Betriebsleitung oder ein Betriebsausschuss installiert werden. Konkret für den Eigenbetrieb Freibad heißt das: Laut Satzung "entscheidet der Gemeinderat auch in den Betriebsangelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen". Und weiter: "In dringenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs, deren Erledigung nicht bis zu einer Gemeinderatssitzung warten kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats".

Aufgaben

Der Bürgermeister leitet den Eigenbetrieb. Er ist im Rahmen seiner Zuständigkeit für die wirtschaftliche Führung verantwortlich. Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats und vertritt den Eigenbetrieb im Rahmen seiner Aufgaben.

Kapital

Der Eigenbetrieb muss mit einem angemessenen Stammkapital ausgestattet werden. Es wird angestrebt, ein solches in Höhe der Mindestanforderungen von rund 30 Prozent auszustatten.

Für den künftigen "Eigenbetrieb Freibad Hornberg" wird dieses auf 900 000 Euro festgelegt. Laut Satzung (Paragraf 1, Absatz 3) wird keine Gewinnerzielung angestrebt.