Der eingeschränkte Regelbetrieb im Kindergarten "Sterntaler" läuft seit 18. Mai. Foto: Störr Foto: Schwarzwälder Bote

Kindergarten: Notbetreuung wird anteilig berechnet / Bebauungsplan für neuen Standort vorgestellt

Hofstetten passt im Juni die Kindergarten-Gebühren an. In der eingeschränkten Regelbetreuung wird den Familien die Hälfte der Gebühren erlassen, in der Notbetreuung erfolgt die Abrechnung anteilig der in Anspruch genommenen Zeit.

Hofstetten. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Für die Monate April und Mai hatte die Gemeinde Hofstetten Corona-Soforthilfen der Landesregierung bekommen und diese vollständig an die Eltern weiter gegeben. Damit wurden in den beiden Monaten die Kindergartengebühren komplett erlassen.

Eingeschränkter Regelbetrieb wird zur Hälfte berechnet

"Mit weiteren Hilfen ist jetzt nicht mehr zu rechnen", erklärte Bürgermeister Martin Aßmuth. Seit dem 18. Mai werden die "Sterntaler"-Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb mit erweiterter Notbetreuung wieder tageweise betreut. "Die Kinder sind im eingeschränkten Regelbetrieb so aufgeteilt, dass eine 50 Prozent-Betreuung erfolgt", führte Aßmuth aus. Deshalb erscheine für Juni eine Gebührenerhebung in Höhe von 50 Prozent als angemessen, die Notbetreuung werde etwas differenzierter nach Nutzung berechnet.

Etliche Familien hätten aufgrund der Corona-Krise erhebliche Einnahmeverluste und Kurzarbeit zu verkraften. "Der Gebührenausfall beträgt für die Gemeinde etwa 5000 Euro", rechnete der Bürgermeister und verlas ein Schreiben des Elternbeirats. Dieser begrüßt den Gebührenerlass und findet die Berechnung der Notbetreuung nachvollziehbar sowie vertretbar. "Eine Erhebung zu 100 Prozent ab Juli 2020 bei regulärem Kitabetrieb versteht sich von selbst", schreibt Elternbeirats-Vorsitzende Barbara Rißler am Ende.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Kindergarten-Neubau wurde seitens des begleitenden Ingenieurbüros Zink der Bebauungsplan "Kindergarten im Dorf" für das Gebiet zwischen den beiden Hofstetter Sportplätzen vorgestellt. Der betreffende Aufstellungs-Beschluss war bereits im Juli des vergangenen Jahres gefasst worden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll einen Satzungs-Beschluss bis Ende des laufenden Jahres ermöglichen.

"Zur Antragstellung auf finanzielle Mittel aus dem Ausgleichsstock im Januar 2021 soll möglichst ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegen", erklärte Bürgermeister Martin Aßmuth. Parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren sollen die begleitenden Gutachten in Sachen Bodenschutz, Artenschutz und Naturschutz erstellt werden.