Bauen: Rat informiert sich über Genossenschaften

Herbolzheim (jg). Wie kann es gelingen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?, mit dieser Frage hat sich der Gemeinderat beschäftigt. Um sich diesbezüglich über genossenschaftliches Wohnen zu informieren, hatte der Gemeinderat zwei seiner Vertreter eingeladen. Marc Ulrich, Vorstandsvorsitzender des Bauvereins Breisgau, und Anja Dziolloß, Geschäftsführerin der Wohnbaugenossenschaft Familienheim Freiburg, stellten ihre jeweiligen Genossenschaften vor.

Das Konzept sieht wie folgt aus: Interessierte können Anteile bei der Genossenschaft kaufen und haben dadurch die Möglichkeit sich für deren Wohnungen zu bewerben, die unter dem normalen Mietspiegel liegen und somit auch für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen erschwinglich sind. Dadurch, dass die Mieter Anteile gezeichnet haben, haben sie in ihren Wohnungen ein lebenslanges Wohnrecht.

Damit die Mitglieder dieses auch nutzen können, arbeitet der Bauverein Breisgau etwa mit einem sogenannten Quartiersmanagement, bei dem Jüngere und Ältere aufeinander Acht geben.

Ob das Modell des genossenschaftlichen Bauens etwas für Herbolzheim wäre, diesbezüglich blieben die Ratsmitglieder skeptisch und stellten den Vertretern viele Fragen: Wenn die Anteilseigner ihren Anteil kündigen, bekommen sie ihr Geld zurück, das bei beiden Genossenschaften mit vier Prozent verzinst würde. Die Laufzeit würde maximale zwei Jahre betragen, sagte Ullrich auf Nachfrage von Cornelia Held.

Würde eine Genossenschaft zusammen mit der Gemeinde ein Wohnungsprojekt verwirklichen, wolle sie dies dauerhaft besitzen, erklärte Ullrich auf Nachfrage von Dieter Böcherer. Deshalb wolle sie den Grund, den sie bebaue, in jedem Fall kaufen. Herbert Oesterle wollte wissen, ob Herbolzheimer von Nicht-Herbolzheimern bei der Wohnungsvergabe verdrängt werden könnten. Ullrich entgegnete, dass man sich auf ein Konzept einigen könnte, dass dies verhindere.

Bürgermeister Thomas Gedemer betonte, dass die Vorstellung erst einmal der Information gedient habe. Wie und ob man das genossenschaftliche Wohnen angehe, sei in einem zweiten Schritt zu beratschlagen.