Von Mai bis Juli 2019 steckte der damals 20-Jährige insgesamt acht Scheunen rund um Herbolzheim in Brand. Auf dem Bild zu sehen ist der zweite Brand am 26. Mai auf einem Aussiedlerhof zwischen Herbolzheim und Wagenstadt. Foto: Feuerwehr Herbolzheim

Gericht: Berufung im Fall von acht Scheunenbränden hat Erfolg / Keine Haftstrafe für Herbolzheimer

Herbolzheim/Freiburg - Bewährungsstrafe statt Jugendknast: Im Berufungsprozess wegen mehrfacher Brandstiftung ist ein 21-jähriger Herbolzheimer zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die Verteidigung hatte mit der Berufung vor dem Landgericht Freiburg Erfolg.

Zwischen Mai und Juli 2019 steckte der mittlerweile 21-Jährige acht Scheunen rund um Herbolzheim in Brand, es entstand ein Schaden von rund 1,6 Millionen Euro. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Ex-Feuerwehrmann, der bei einigen Bränden bei den Löscharbeiten selbst aktiv gewesen war, im März zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft.

Sein Verteidiger legte dagegen Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Landgericht Freiburg hatte er damit am Montag Erfolg. Für die achtmalige Brandstiftung sowie eine versuchte Brandstiftung wurde der Angeklagte zur einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Verhandlung in weiten Teilen nicht öffentlich

"Die Kammer hält eine bewährungsfähige Strafe für angemessen", sagte Richter Alexander Schöpsdau in seiner Urteilsbegründung am Nachmittag. Seit neun Uhr wurde verhandelt, die meiste Zeit davon unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Vernehmung des Angeklagten, die Aussage des psychiatrischen Sachverständigen sowie die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten fanden nicht-öffentlich statt. Das hatte die Verteidigung beantragt, das Gericht hatte diesem Antrag stattgegeben. Man wolle dem Angeklagten die Möglichkeit geben, sich unbefangen zu äußern, zudem liege der Ausschluss der Öffentlichkeit im Interesse des Heranwachsenden, so die Begründung des Richters. Nur die Mutter des 21-Jährigen durfte den Prozess verfolgen.

In seiner Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter mehrere Punkte, weshalb man von einer Haftstrafe absehe. Ein wichtiger Aspekt: Die Taten seien vor dem Hintergrund einer persönlichen Lebenskrise begangen worden, so der Richter.

Zudem wurde das umfängliche Geständnis des Angeklagten positiv gewertet. Auch stellte der Sachverständige in seiner Aussage eine geringe Rückfallgefahr für Brandstiftung fest. Zudem habe der 21-Jährige die "positiven Erwartungen seit März erfüllt", sagte Schöpsdau. Der Angeklagte habe mittlerweile eine eigene Wohnung und eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich begonnen. Auch habe er "an dem Schaden sehr lange zu tragen".

Schönreden wolle er die Taten damit aber nicht, sagte Schöpsdau. "Die Schuld ist durchaus hoch", sagte er, zudem sei dem Angeklagten als Feuerwehrmann das Risiko bei seinen Taten bekannt gewesen. Am Ende jedoch bewertete die Kammer den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht höher als das Tat-Unrecht, weshalb am Ende das Urteil des Amtsgerichts nach unten korrigiert wurde. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung.

Staatsanwalt plädiert auf Abweisung der Berufung

Diese hatte schon im März eine Bewährungsstrafe gefordert. Der Staatsanwalt, der im März bereits eine höhere Strafe gefordert hatte, plädierte am Montag dafür, die Berufung zurückzuweisen. Zu Beginn der Verhandlung hatte er seine eigene Berufung zurückgezogen, da beide Seiten erklärte hatten, dass die Berufung der Verteidigung auf Rechtsfolgen – also das Strafmaß – beschränkt wird.

Die Kammer verhängte eine dreijährige Bewährungszeit, außerdem soll der 21-Jährige in den kommenden zwei Jahren die begonnene Psychotherapie fortsetzen.

Die Brände

18. Mai 2019: Herbolzheim

 26. Mai: Herbolzheimer Ortsteil Wagenstadt

 9. Juni: Wagenstadt und Herbolzheim

 17. Juni: Herbolzheimer Ortsteil Broggingen

 20. Juni: zwischen Herbolzheim und Ringsheim

 19. bis 22. Juni (nicht genau geklärt): Herbolzheim (Versuch)

 30. Juni: Broggingen  27. Juli: Tutschfelden