Ob Frau E. mit ihren Katzen umziehen muss, bleibt weiterhin offen. Foto: Göpfert

Dritter Verhandlungstag gegen eine Frau, die in Herbolzheim 30 Katzen hält.

Dritter Verhandlungstag gegen eine Frau, die in Herbolzheim 30 Katzen hält: Das Kenzinger Amtsgericht sollte entscheiden, ob "ungebührliches Verhalten" der Frau gegenüber ihren Vermietern als Kündigungsgrund ausreicht.

Herbolzheim/Kenzingen - Die Kündigung gegen die Katzen-Mama, Frau E., stützt sich im Wesentlichen auf drei Punkte. Zum einen darauf, dass die Frau, die Scheune, die auf ihrem Grundstück steht, widerrechtlich genutzt haben soll, was sie jedoch bestreitet. Zu diesem Sachverhalt sagte im September ein Zeuge aus (wir berichteten). Zum zweiten wird ihr vorgeworfen, Katzen auf dem Grundstück zu bestatten, was sie jedoch ebenfalls bestreitet. Zum dritten wird ihr "ungebührliches Verhalten" gegenüber ihren Vermietern, dem Ehepaar K., vorgeworfen.

Dazu sagte vor dem Amtsgericht Kenzingen zunächst der Zeuge Herr H. aus. Die Vermieter führten an, dass Frau E. ihn gebeten habe, falsch auszusagen, dass Herr K. gedroht habe, ihr Schaden zuzufügen. Das bestritt der Zeuge jedoch: "Keiner hat mich angestiftet, ich wollte doch nur schlichten", erklärte er. Er sei mit beiden Parteien bekannt, habe sich die Probleme beider Seiten angehört und habe vermitteln wollen – leider erfolglos.

Es gab aber noch einen zweiten Vorfall, bei dem Frau E. "ungebührliches Verhalten vorgeworfen wird. Diese soll sich Ende April abgespielt haben. Die Aussagen der Zeugen und deren Bewertung der Situation klaffte jedoch auseinander.

Zunächst sagten Frau E.s Nachbarin Frau J. und ihre Tochter Frau M. aus. Frau J. ist ebenfalls eine Mieterin des Ehepaars K., der von diesem schon 2018 wegen Eigenbedarfs gekündigt worden sei, die allerdings noch in etwa einem halben Meter entfernten Nachbarhaus wohne. Sichtlich bewegt schilderte sie vor Gericht die Ereignisse Ende April.

Zeugin hatte Angst, die Tür werde eingeschlagen

An diesem Tag hatte es eine Hausbesichtigung bei ihr geben sollen und auch bei Frau E., die den Termin ihren Vermietern jedoch nicht bestätigt habe. Zu dieser waren Herr K., seine Tochter und deren Mann sowie deren beiden Söhne, die Lebensgefährtin eines Sohnes und ein weiterer am Hauskauf interessierter Bekannter gekommen. Diese seien zunächst zu Frau E. gegangen. Die Nachbarin habe dann gehört, dass so lautstark gegen die Tür von E. geschlagen worden sei, dass sie es noch in ihrem eigenen Wohnzimmer gehört hätte. Auch laute Rufe habe sie gehört. Da auch sie die Situation als bedrohlich empfinden habe, habe sie Frau E. angerufen, die ihr gegenüber am Telefon die Sorge geäußert hätte, "ihr werde die Tür eingeschlagen". Sowohl sie als auch Frau E. als auch die Nachbarin riefen die Polizei.

Da diese jedoch auf sich warten ließ, sei die Nachbarin mit ihrer Tochter schließlich zu Frau E. gegangen. Dort habe sie dann gesehen, wie Frau E. auf der Treppe vor dem Haus nach hinten getaumelt und zusammengebrochen sei. "Sie standen wie wilde Tiere vor der Frau, keiner hat ihr geholfen", so die Zeugin J., die Frau E. dann zusammen mit ihrer Tochter ins Haus brachte. Da Frau E. herzkrank sei, rief sie den Notarzt sowie die Tochter der Zeugin an.

Anders stellte die Familie H. die Situation dar. Der Enkel von Herrn K., Herr H., habe ganz normal geklingelt. Daraufhin habe Frau E. ihnen aggressiv geantwortet, dass sie weggehen sollten, zudem habe es Beleidigungen und Drohungen gegen Herrn H. und auch Herrn K. gegeben. "Es ging sehr lautstark zu", schilderte die Lebensgefährtin eines Enkels. Nach nochmaligen Klingeln sei es schließlich still gewesen, daraufhin habe man Gepolter gehört, als sei etwas umgestürzt. Man habe dann nachgefragt, ob alles in Ordnung sei. Es seien jedoch nur weitere Drohungen und Beschimpfungen gefolgt. Man habe sich dann kurz beraten und nach einem erneuten Klingeln von Herrn H. sei dann Frau E. mit erhobener Hand auf ihn zugestürmt und habe ihn Schläge angedroht. Die Familienmitglieder hätten diese Situation als bedrohlich für Herrn H. empfunden.

Wer hat wen bedroht?

Als dann die Nachbarin gekommen sei, sei Frau E. plötzlich umgeschwenkt und habe sich jammernd auf die Treppe gesetzt. Diese plötzlich emotionale Wandlung sei für alle Beteiligten "sehr überraschend" gewesen.

Ob bei Frau E. auch geklopft worden sei, daran konnten sich nicht alle Familienmitglieder erinnern, Herr H. erklärte, es könne schon sein, dass er "auch mal geklopft habe, aber nicht der Art" wie von der Nachbarin beschrieben. Auch die anderen Familienmitglieder erklärten, dass sie ein Klopfen in dieser Lautstärke nicht vernommen hätten.

Eine größere Bedeutung maß der Richter der Aussage des Polizeibeamten Herrn W. zu, der das Haus hatte ebenfalls besichtigen wollen. Denn dieser habe aus Sicht des Richters noch am wenigsten mit den Beteiligten zu tun, sei also noch am neutralsten. W. schilderte die Ereignisse im Wesentlichen so wie die Familie H., allerdings hatte er von den Drohungen gegen Herrn K. nichts mitbekommen.

Einen Urteilsspruch soll es erst am 7. Dezember geben, vorausgesetzt es werden nicht noch weitere Zeugen benannt. Richter Bastian Zimmermann wies darauf hin, dass es trotz des "investigativ-strafrechtlichen Charakters" des Verhandlungstags, nicht um Straftaten gehe, sondern nur darum, ob durch das Verhalten von Frau E. die Kündigung gerechtfertigt sei. Im Kern stimme in den Aussagen "viel überein", was jedoch genau vorgefallen sei, sei schwierig zu sagen. Insgesamt sei die Sache "weniger eindeutig, als Kläger und Beklagte denken". Er mahnte beide Seiten nochmals zu einem Vergleich an. Laut diesem solle Frau E. mit ihren Katzen am 31. Juli 2022 ausziehen und die Prozesskosten gegeneinander aufgehoben werden. Beide Parteien erklärten, sich das zu überlegen.