Bürgermeister Wolfgang Hermann (links) und Stadtarchivar Michael Hensle präsentieren die beiden Findbücher. Foto: Kornfeld Foto: Schwarzwälder Bote

Findbuch: Stadtarchivar Michael Hensle präsentiert umfangreiche Exemplare / Dokumente neu verzeichnet

Zwei unscheinbare, aber schwere und umfangreiche Bände sind es geworden: Stadtarchivar Michael Hensle hat kürzlich mit Bürgermeister Wolfgang Hermann zwei Findbücher präsentiert. In ihnen ist festgehalten, was wo zu finden ist.

Hausach. Früher wurden solche Verzeichnisse auch Repertorien (siehe Info) genannt. Ein Jahr Arbeit steckt in den Büchern, erzählt Hensle. Die Erschließung und (Neu)-Verzeichnung der Dokumente erfolgte auf Grundlage der "Verzeichnungsrichtlinien für kommunales Archivgut des Kreisarchivs Rottweil, Stand Oktober 2006", so der Archivar.

Alle Akten erhielten zusätzlich zu ihrem Titel sogenannte "Enthält-" und "Darin"-Vermerke. So bekam beispielsweise ein Dokument, in dessen Inhalt die Weberzunft eine Rolle spielt, einen entsprechenden Vermerk.

Die Findbücher haben jeweils ein Sach-, ein Personen-, ein Orts- und sowie ein Straßen- und Gebäuderegister, in denen auf die entsprechenden Signaturen der Akten hingewiesen wird. Über die Signatur kann eine Akte im Archiv gefunden werden.

Die verzeichneten Archivalien wurden mit einer zitierfähigen Signatur versehen, entmetallisiert und zur weiteren Bestandserhaltung in säurefreie Archivmappen beziehungsweise -boxen umverpackt. Die Signaturen im Findbuch sind nicht immer durchgängig fortlaufend, da die Erfassung und Verzeichnung nach der vorgefundenen Aufstellung beziehungsweise Ordnung erfolgte.

Der Bestand des Hausacher Archivs liegt im Wesentlichen in zwei, beziehungsweise drei Registraturschichten vor. Die erste Registraturschicht reicht bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts und ist nach der sogenannten Külby-Ordnung von 1906 archiviert.

Die Schicht entspricht den rund 2400 Einträgen im ersten Findbuch. Das älteste Dokument, auf das in diesem Band verwiesen wird, stammt aus dem Jahr 1584, so Hensle. Die zweite Registraturschicht ist nach dem Theurer-Aktenplan von 1950 ausgerichtet, mit Laufzeiten von etwa den 30er-Jahren bis ins Jahr 1967.

"Jeder der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann das Stadtarchiv nutzen", heißt es von der Gemeinde. Für amtliches kommunales Schriftgut gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren, es sei denn, es ist bei seiner Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt worden, wie es beispielsweise bei Protokollen öffentlicher Ratssitzungen der Fall ist. Darüber hinaus sind Unterlagen, die sich nach ihrer Zweckbestimmung nach auf eine natürliche Person beziehen, bis zehn Jahre nach ihrem Tod oder 90 Jahre nach Geburt der Person gesperrt. Die Sperrfristen können im Einzelfall verkürzt werden. Besonders für Heimatforscher ist ein Archiv wie das Hausacher wichtig.

"Es gibt immer Überlieferungslücken", so der Archivar. Diese seien in Hausach jedoch gering, erklärte er. Es habe keine großen Kriegsschäden gegeben. "Es wurde jedoch immer wieder etwas entsorgt" fuhr er fort.

Als Repertorium oder Findbuch wird im Archivwesen ein Verzeichnis der Archivalien eines Archivs bezeichnet. Karteien und Repertorien sind Ergebnisse der archivischen Erschließung und Verzeichnung. Sie dienen als Findmittel oder Findhilfen. Sie werden heute zunehmend in archivischen Erschließungssystemen als Datenbanken erstellt.