Für die Baufläche "Alte Ziegelei" wurden die Konditionen des Bebauungsplans abgeändert. Statt Reihenhausbebauung mit zehn Wohneinheiten wird eine Bebauung mit Terrassenhäusern mit 17 Wohneinheiten projektiert. Foto: Dorn

Kein Parkplatz- und Verkehrsproblem bei Bebauungsplan "In den Reben". Hallenbadrutsche wird größer.

Hausach - Der Bebauungsplan "In den Reben" stand ebenso auf der Tagesordnung des Hausacher Gemeinderats am Montagabend wie die Rutsche des Kinzigtalbads. Diese soll höher und breiter werden als ursprünglich geplant – und zwar ohne Preissteigerung.

Auf der Novembersitzung des Gemeinderats befasste sich die Verwaltung letztmals mit den Änderungen im Bebauungsplan "Alte Ziegelei/In den Reben". Stadtplaner Kornelius Brenner stellte die nach Würdigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bedenken der Anlieger getroffenen Entscheidungen vor.

Bebauungsplan "In den Reben": Wie bereits berichtet, werden anstelle der ursprünglich geplanten Reihenhaus-Bebauung auf den beiden Baufeldern Terrassenhäuser projektiert, wobei die Hangzone mit etwas zehn bis 15 Meter Bautiefe mit einbezogen wird. Die daraus resultierende Erhöhung der Wohneinheitenzahl von zehn auf 17 Wohneinheiten – straßenseits fünf in zwei Gebäuden, hangseits zwölf in drei Gebäuden – entspricht der vom Regionalverband geforderten "Innenverdichtung" in der Stadtentwicklung. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden im ländlichen Raum zog sich denn auch wie der sprichwörtliche rote Faden durch die Begründungen, mit denen die Einwendungen dreier privater Anlieger abschlägig beschieden wurden. Auch die von den Anliegern mit der Erhöhung der Wohneinheitenzahl prognostizierten "städtebaulichen Spannungen" konnten Rat und Stadtplaner nicht erkennen.

90 Wohneinheiten: Bei einem Bestand von etwa 90 Wohneinheiten lösten sieben bis zehn zusätzliche Wohneinheiten weder massive zusätzliche Verkehrsströme noch Parkplatzprobleme aus. Die von den Anliegern beklagten Beeinträchtigungen durch Baulärm und Verschmutzungen der Straße seien hinzunehmen. Einen Wertverlust der Grundstücke durch die Bebauung der Brachflächen in der Nachbarschaft konnte der Rat ebenfalls nicht erkennen.

Breitrutsche: Als zweite nachträgliche bauplanerische Änderung beriet das Gremium über die Breitrutsche für das neue Kinzigtalbad. Zu diesem Punkt hatten Schwimmmeister Michael Hug und einige Bürger auf den Besucherbänken Platz genommen. Wie bereits berichtet, hatte sich die Verwaltung um Bürgermeister Wolfgang Hermann bei einem Vor-Ort-Termin im Denzlinger Freibad mit einer deutlich höheren und längeren Breitrutsche angefreundet. Für dieses in allen Maßen etwa ein Drittel größeres Modell wurden Angebote eingeholt, die nun zur Abstimmung vorlagen. Entgegen der Erwartungen war dabei ein Modell in Edelstahlausführung deutlich preisgünstiger als die Variante aus farbig gestaltbarem, glasfaserverstärkten Kunststoff, die zudem nach Auskunft des Schwimmmeisters durch die Wartung der Dehnfugen auch deutlich teurer im jährlichen Unterhalt gekommen wäre. Einstimmig beschloss der Rat die Beauftragung einer Firma am Bodensee. Zukünftig wird im badischen Hausach also auf einer 15 Meter langen, vier Meter hohen und zweieinhalb Meter breiten schwäbischen Edelstahlrutsche gerutscht werden.

Schmutzwasserentgelt: Ebenfalls im Rat beschlossen wurde die Höhe der Schmutzwasserentgelte für die Planperiode 2019 bis 2020. Für den Kubikmeter Schmutzwasser sind in den kommenden zwei Jahren 1,94 Euro zu zahlen, dazu kommen für Niederschlagswasser – welches über die Kanalisation ebenfalls dem Abwassersystem zugeführt wird – 0,13 Euro.

Bezugsgröße für diesen Betrag ist die bebaute oder versiegelte Grundstücksfläche in Quadratmetern. Mit diesem Betrag rangiert Hausach einer Datenerhebung der Stadtkämmerei am untersten Ende im Kinzigtal, der Vergleich ist allerdings hier mit Vorsicht zu betrachten, ergeben sich die kostengünstigen 13 Cent doch mathematisch dadurch, dass die für den Hausacher Anteil am zu "klärenden" Schmutzwasser anfallenden Niederschlagswasserkosten – rechnerisch zehn Prozent der Gesamtkosten – durch die Quadratmeterzahl der in der Industriestadt Hausach bebauten und versiegelten Fläche von etwa 65 Fußballfeldern dividiert wird, in weniger industriell geprägte Kommunen fällt diese Rechnung zwangsläufig deutlich ungünstiger für den Bürger aus.

Die neuen Sätze gelten auch für die Flächen im interkommunalen Gewerbegebiet Gutach/Hausach, dessen Satzung mitangepasst wurde.

In Sachen Schallschutz kann beim Bebauungsplan "In den Reben" an der bestehenden Schallabschirmung der B33 beziehungsweise des Tunneleingangs nicht nachgebessert werden. Für wirksamen Schutz müsste dieser laut Experten mindestens doppelt so hoch ausgelegt werden, was zu Schallreflektionen und damit zu Wertminderung anderer Grundstücke führen würde. Den Bauträgern wird daher passiver Schallschutz für Balkon und Fenster in den Durchführungsvertrag mit der Stadt vorgeschrieben.