Die Hebeanlage, die sich auf dem Gelände der Paritätischen Schulen befindet, soll saniert werden. Foto: Beule

Gemeinderat beschließt Nutzung und Sanierung. Nützlich zur Entwässerung

Hausach - Mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrags zur Nutzung einer Hebeanlage auf dem Grundstück der Paritätischen Schulen hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Diese sei nützlich für die Entwässerung des geplanten Baugebiets Badenwerk.

Die Stadt Hausach beabsichtigt, die bestehende Hebeanlage westlich des Gebäudes der Paritätischen Schulen für soziale Berufe zu sanieren und auf den Stand der Technik zu bringen.

Die Hebeanlage befindet sich auf dem Grundstück der Schule in der Inselstraße, erläuterte Bauamtsleiter Hermann-Josef Keller den Gemeinderäten. Diese und die Hauptkanäle Schmutz- und Regenwasser wären nützlich für die Entwässerung des Baugebiets Badenwerk. Dafür sei es erforderlich, die defekten Pumpen zu ersetzen und den Einstieg in die Anlage nach geltenden DIN-Normen auszubauen, so Keller. Die Steuerung der Pumpen und die Stromversorgung würden aus dem Schulgebäude an das Bauwerk der Hebeanlage verlegt, damit "es für uns jeder Zeit frei nutzbar ist", so der Bauamtsleiter. Das erfordere, dass der Schulhof aufgegraben werde.

Ein Gespräch mit den paritätischen Schulen für soziale Berufe habe bereits stattgefunden. Sie sei mit der Übernahme durch die Stadt einverstanden. Die erforderlichen Hauptkanäle werden von der Stadt auf deren Kosten saniert beziehungsweise aufdimensioniert und sind dann Bestandteil der Abwasserentsorgungsanlagen der Stadt. Bei Schäden sei die Stadt zu 100 Prozent instandhaltungspflichtig, sagte Keller. Die Kosten für die Sanierung würden in die Globalrechnung der Stadt einfließen und über die Gebührenerhebung refinanziert.

Die Gemeinderäte votierten anschließend einstimmig für den Abschluss eines Gestattungsvertrags mit den Paritätischen Schulen, der die Nutzung sichert.

Info: So funktioniert's

Hebeanlagen leiten das Abwasser, das unter der sogenannten Rückstauebene anfällt, rückstausicher ab oder pumpen Abwässer auf ein höherliegendes Niveau. Wenn das Abwasser nicht mit Gefälle abgeleitet werden kann, ist ebenfalls eine Hebeanlage erforderlich. Ebenso wird sie benötigt, wenn das Niederschlagswasser, das unter der Rückstauebene anfällt, nicht versickern kann.