Noch werfen die Platanen idyllisch ihre Schatten auf die Stadthalle. Vielleicht schon in der kommenden Woche weichen sie der Umgestaltung des Vorplatzes und der Errichtung eines behindertengerechten Zugangs. Foto: Achnitz Foto: Schwarzwälder Bote

Umbau: Bäume weichen einem behindertengerechten Aufgang / Arbeiten beginnen frühestens Dienstag

Im Zuge der im November beschlossenen Umgestaltung des Vorplatzes an der Stadthalle werden drei von sieben Platanen gefällt. Das geschieht jedoch nicht zum Erhalt der Parkplätze, wie die Stadt jetzt noch einmal klarstellt.

Haslach. "Niemand fällt gern oder gar mutwillig Bäume", sagt Martin Schwendemann, der Leiter des Amts für Kultur und Marketing in Haslach. Die Stadt gebe jedes Jahr eine sechsstellige Summe für den Erhalt und die Pflege des Baumbestands im Stadtgebiet aus. Manchmal aber seien andere Dinge wichtiger als Bäume, und dazu gehöre auch die Inklusion körperbehinderter Menschen.

Den Umbau des Platzes vor der Stadthalle hatte der Gemeinderat am 28. November gegen die Stimmen der Grünen beschlossen. Ursprünglich sollte dort ein repräsentativer, autofreier Vorplatz entstehen. Dann haben sich die Gemeinderäte in einem Kompromiss jedoch mehrheitlich dazu entschlossen, einige der jetzt vorhandenen 21 Auto-Parkplätze zu erhalten. Von den beiden Reihen mit Stellplätzen fällt die zur Steinacher Straße gelegene weg. Dafür können vor dem Eingang künftig 14 statt zehn Autos parken.

Der zusätzliche Raum ergibt sich zwar durch die Fällung der Bäume, doch werden die Platanen nicht aus diesem Grund abgeholzt. Sie müssen weichen, weil die Stadthalle endlich mit einem behindertengerechten Eingang versehen werden soll. "Die Stadt ist seit langem darum bemüht, überall dort, wo es geht, auch einen behindertengerechten Zugang zu ermöglichen", sagt Schwendemann. Das heiße, dass bei jeder Baumaßnahme geprüft werde, was man bei dieser Gelegenheit für Menschen mit Handicap tun könne. Im Falle der Stadthalle bedeute dies beispielsweise, dass Rollstuhlfahrer nicht länger über einen schwer zugänglichen Seiteneingang neben der Küche in das Gebäude gelangen müssen. "Ein menschenwürdiger Zugang bedeutet für uns, dass Behinderte selbstständig und ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, durch den Haupteingang die Veranstaltungen in der Stadthalle besuchen können", so der Amtsleiter.

Ein solcher nichtdiskriminierender, barrierefreier Zugang im Haupteingangsbereich sei aber nur durch eine lange und flach ansteigende Rampe zu leisten, die über die komplette rechte Hälfte der Eingangsseite geführt werde. Und da seien zwei der drei Bäume nunmal im Weg.

Die vier prägenden Bäume, die der Steinacher Straße zugewandt sind, bleiben nicht nur erhalten, sie werden künftig besonders gepflegt und dadurch gestärkt. Wann genau die Bäume gefällt werden, stand am Mittwoch noch nicht fest. "Diese Woche wird das nichts mehr", sagt Stadtgärtnermeister Uwe Schweizer, der sich am Mittwoch mit dem Bürgermeister vor der Stadthalle traf. Ab Dienstag komme es dann auf das Wetter an: Möglichst windarm und trocken mus es sein, damit die Arbeit zügig und gefahrlos erledigt werden kann.

Unterdessen hat eine Protestgruppe 260 Unterschriften gegen die geplante Fällaktion gesammelt. Sabine Wöhrle übergab diese am Donnerstag Bürgermeister Philipp Saar, der darüber nun den Gemeinderat informieren wird.

Unterschriften sind nicht alle gültig

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte dieser, dass rund 110 der Unterschriften gar nicht von Bürgern der Stadt stammten, sondern aus einem Einzugsgebiet zwischen Offenburg und Bad Krozingen. Für ein Bürgerbegehren, das die Initiative in den Raum stellt, seien diese nicht relevant. Denn dafür müssen gewisse formale Voraussetzungen erfüllt werden.

"Ich kann deren Sicht verstehen", räumte Saar ein, "aber wir können hier nur die Personen beachten, die es wirklich betrifft." Natürlich würden Einwände zur Kenntnis genommen und geprüft.

Saar bedauerte, dass die Initiative erst jetzt aktiv werde und nicht schon während des Planungsprozesses. "Wir fällen die Bäume nicht grundlos", stellte auch er klar.

Laut Gemeindeordnung kann

ein Beschluss des Gemeinderats innerhalb von drei Monaten durch einen Bürgerentscheid angefochten werden. Dazu ist ein Bürgerbegehren mit den Unterschriften von sieben Prozent der wahlberechtigten Bürger zu beantragen. Darin müssen die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und ein Vorschlag für die Deckung der Kosten enthalten sein.