Christian Moser wohnt im Gutacher Außenbereich im "Bachgrund". Die ganze Familie fährt Allrad, um das recht abgelegene Gehöft ganzjährig anfahren zu können.Foto: Jehle Foto: Schwarzwälder Bote

Bürokratie: Christian Moser möchte Kühe in Hanglage halten, bekommt aber keine Baugenehmigung

Mit dem Abbau von Bürokratie, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen befassen sich Regierungen seit Jahrzehnten. Der Gutacher Christian Moser macht aktuell seine ganz persönlichen Erfahrungen mit dem deutschen Amtsschimmel.

Gutach. Weil er "Landwirt im Nebenerwerb" ist, wurde ihm bisher die Umsetzung seiner Baupläne verwehrt. Der 33-Jährige wohnt mit seiner Mutter und Schwester im Außenbereich von Gutach und will die Hofanlage auf neue Füße stellen.

Weder soll die Grundfläche vergrößert noch ein zusätzliches Gebäude erstellt werden. "Den alten Hof möchte ich abreißen und an gleicher Stelle ein Stallgebäude im gleichen Stil bauen", erklärt Moser dem Schwabo im Gespräch. Die Wohnung über dem Stall stehe seit 30 Jahren leer und das ganze Gebäude sei baufällig.

An der bebauten Grundfläche soll sich nichts ändern

Der neue Stall für die drei Mutterkühe, die Moser hält, soll separat gebaut werden. Weiterhin gibt es noch einen Schuppen, in dem unter anderem landwirtschaftliche Geräte untergebracht sind. An dessen Stelle will Christian Moser ein kleines Haus bauen, das er selbst nutzen möchte.

Aktuell bewohnt Moser die obere Wohnung des Leibgedinghauses, Mutter und Schwester leben gemeinsam in der unteren Wohnung. "Meine Schwester könnte dann in meine jetzige Wohnung ziehen und jeder von uns hätte seinen eigenen Bereich", wünscht er sich ein zeitgemäßes Wohnen.

Im vergangenen Sommer habe sich die Kreisbaumeisterin ein Bild vor Ort gemacht und eine Sanierung unter dem Aspekt von Denkmalschutz vorgeschlagen. Das aber liegt nicht im Interesse von Moser: "Über einem Stall zu wohnen, passt nicht mehr in unsere heutige Zeit."

Seit etwa einem Jahr laufen Gespräche mit den Behörden und im Oktober wurde der Bauantrag eingereicht. Für die Planung und den Bauantrag sind auch bereits Kosten entstanden. Im Gutacher Gemeinderat sind die Pläne einstimmig befürwortet worden. Zum einen plant Moser, mit enem Walmdach schwarzwaldtypisch zu bauen. Noch wichtiger: Die Gemeinde will die jungen Menschen im Ort halten.

Für Kopfschütteln sorgte die vom Landratsamt vorgetragene Begründung, der Bauherr sei nicht privilegiert, im Außenbereich zu bauen, weil die Betriebsgröße des Hofs nicht ausreicht. "Wäre ich Landwirt im Haupterwerb, hätte ich Anspruch auf eine Betriebsleiterwohnung in einem gesonderten Gebäude", berichtet Moser, der hauptsächlich von seinem Einkommen als Schreiner in einer örtlichen Zimmerei lebt.

Seine Arbeit auf dem Hof besteht in der Bewirtschaftung von 8,5 Hektar Wald und vier Hektar Grünland. Der Beitrag des jungen Gutachers zur Pflege und Offenhaltung der Landschaft erschließt sich von selbst bei Betrachtung seines Arbeitsalltags. Abgesehen vom persönlichen Lebensentwurf von Christian Moser ist der ländliche Raum auf Nebenerwerbslandwirte angewiesen, denen die zusätzliche Arbeit nicht zu viel ist.

So manch Hofnachfolger sah keine Zukunft als Vollerwerbslandwirt und baute sich ein zweites Standbein mit Tourismus auf oder sattelte gleich ganz um in einen anderen Beruf. Noch hat Christian Moser die Hoffnung nicht ganz aufgegeben: Bürgermeister Siegfried Eckert will noch eine Stellungnahme beim Landratsamt abgeben und vielleicht kann die Behörde ihren Ermessensspielraum neu ausloten. Die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Gentges teilte bei ihrem virtuellen Gemeindebesuch in der vergangenen Woche mit, dass sie sich für Moser beim Landratsamt eingesetzt habe.

Die Ablehnung des Baugesuchs von Christian Moser basiert auf Paragraph 35 "Bauen im Außenbereich" des Baugesetzbuchs.

Ursprünglich im Jahr 1936 erlassen, führte die gesetzliche Entwicklung in zunehmenden Maße zu Privilegierungs-Sachverhalten – also Ausnahmen – bis zu der heutigen Bau-Ermöglichung in einem bereits vorhandenen baulichen Zusammenhang. Einzusehen sind die umfangreichen Verordnungen bei dem Bürgerservice Landesrecht Baden-Württemberg unter https://www.landesrecht-bw.de/