Für Privatwaldbesitzer bleibt die Beratung durch einen Förster kostenfrei. Foto: Jehle Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gutacher Kommunalwald wird in den kommenden fünf Jahren durch den Kreis beförstert

Die Gemeinde Gutach bleibt die kommenden fünf Jahre bei der Beförsterung durch den Kreis. In der Gemeinderatssitzung ist der Beschluss bei einer Enthaltung gefasst worden. Hintergrund ist die neue Kommunalwaldverordnung.

Gutach. "Nach der fünfjährigen Hängepartie mit dem Kartellrecht sind die neuen Vorgaben nun umzusetzen und neue Verträge erforderlich", leitete Silke Lanninger, Forstbezirksleiterin am Amt für Waldwirtschaft, die Vorstellung der Modalitäten des Vertrags ein. Die meisten Kommunen seien zu klein, um einen eigenen Förster einzustellen. Klare Zielsetzung sei, den kommunalen und privaten Wald zusammenzuhalten.

Auch das Einhalten der Waldgesetze sollte laut Silke Lanninger in einer Hand liegen. Das Angebot bewegt sich innerhalb dessen, was bisher gemacht wurde: Planung, Organisation, Anleitung und Kontrolle sämtlicher Betriebsarbeiten im Wald. Allerdings berechnen sich die Kosten zukünftig nach der Fläche und sind nicht mehr festmeterbezogen. Im Ortenaukreis sind diese Kosten auf jährlich 60 Euro je Hektar forstlicher Betriebsfläche festgesetzt, was für Gutach eine Summe in Höhe von 6996 Euro netto bedeutet.

Davon abziehen kann die Bollenhutgemeinde rund 1866 Euro für den sogenannten Mehrbelastungsausgleich, der vom Land gewährt wird und dessen Höhe sich am Erholungswaldanteil und Forsteinrichtungshiebssatz orientiert. Demnach bezahlen die Gutacher ab kommenden Jahr für die Beförsterung rund 5130 Euro (bislang 5031 Euro netto). Die Forstbehörde hat laut Sitzungsvorlage so kalkuliert, dass die Preise während der Vertragslaufzeit von fünf Jahren stabil bleiben.

Gemeinderat Gerhard Wöhrle (SPD) merkte an, dass nicht alle Kommunen mitmachen würden und Silke Lanninger bestätigte dies. Ratskollegin Karla Wöhrle (CDU) erkundigte sich nach möglichen Zusammenschlüssen mit benachbarten Revieren bei ausbleibender Wirtschaftlichkeit und falls ja, ob Gutachs Revierleiter Frank Werstein weiterhin zuständig wäre. "Das Amt für Waldwirtschaft garantiert Förster – was aber nicht an die Person gebunden ist", stellte Lanninger fest. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung entscheidet sich ihrer Einschätzung nach im Privatwald.

Gemeinderat Jürgen Wälde (FWV) sprach sich für einen Vertragsabschluss wie eingereicht aus, der auch die Option beinhaltete, das Amt für Waldwirtschaft mit Leistungen außerhalb der Kommunalwaldverordnung zu beauftragen. "Damit können wir bei Bedarf für Sie tätig werden, etwa beim Verkauf von Sondersortimenten", erläuterte Silke Lanninger den Passus auf Nachfrage aus dem Rat.

Was die Privatwaldbesitzer angeht, werde die Beratung durch den Förster kostenfrei bleiben. Was die gebührenpflichtige Betreuung der Waldbesitzer betrifft, könne ähnlich einem Baukastensystem der Umfang der Unterstützung zusammengestellt werden. "Für Waldbesitzer mit bis zu 50 Hektar besteht Anspruch auf eine fallweise geförderte Betreuung", erläuterte die Forstbeamtin. Die Abrechnung erfolge auf Stundenbasis zu einem stark geförderten Kostensatz (27,71 Euro pro Stunde). Lanninger empfahl, noch in 2019 eine Privatwaldvereinbarung abzuschließen, um sich die Option zu sichern, den Förster für die kommenden fünf Jahre zum geförderten Stundensatz zu beauftragen.

Für Waldbesitzer bis zu 200 Hektar gebe es geförderte Vertragsmodelle der ständigen Betreuung. Erfreulich ist laut Silke Lanninger die Zusage von Landrat Frank Scherer, dass die Försterstellen bis 2023 konstant gehalten werden sollen.

Der Wald von Städten und Kommunen (Körperschaftswald) unterliegt ebenso wie der Staatswald einer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung. Im Hinblick auf sachkundige und planmäßige Bewirtschaftung sind Mehraufwendungen erforderlich und Auflagen zu erfüllen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, gewährt das Land einen finanziellen Ausgleich.