Die endgültige Herstellung des Baugebiets "Bergle II" mit der Pflanzung von im Bebauungsplan ausgewiesenen Bäumen abgeschlossen werden. Foto: Jehle Foto: Schwarzwälder Bote

Rat: Thema "Bergle II" soll mit Baumpflanzung Ende finden / Kommune zahlt Resterschließung bezahlen

Mit dem Baugebiet "Bergle II" hat sich der Gutacher Rat in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Das über nahezu 20 Jahre präsente Thema soll nun mit einem zweiteiligen Beschluss zu einem Ende geführt werden.

Gutach. Sowohl die Gemeinde als auch die betroffenen Anwohner hatten in Form von teils hohen Zahlungen eine dicke Kröte zu schlucken. "So ein Lehrgeld wollen wir nicht mehr bezahlen", stellte Bürgermeister Siegfried Eckert fest. Aus dem Schaden klug geworden, appellierte er an Grundstückseigentümer, Projekte in dieser Größenordnung über die Gemeinde oder einen professionellen Erschließer abzuwickeln.

Bekanntlich wurde seinerzeit 2003 das Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet von der Gemeinde im Rahmen eines sogenannten "Städtebaulichen Vertrags" zwar durchgeführt, sollte aber von einem privaten Grundstücksbesitzer finanziert werden (siehe Infokasten). Vorteil einer solchen Vorgehensweise für die "Häuslebauer" ist normalerweise, dass im Grundstückspreis alle Kosten enthalten sind und keine späteren Anliegerkosten erhoben werden. "Der frühere Eigentümer hat die Grundstücke erschlossen angeboten und auch so abgerechnet", rief Eckert in Erinnerung.

Allerdings fand die Erschließung aufgrund dessen Zahlungsschwierigkeiten nicht in der geplanten Weise statt und die Gemeinde musste zähneknirschend für die Resterschließung einspringen. Auch einige Anwohner mussten dabei in einen sehr sauren Apfel beißen: Obwohl die Erschließungskosten im Kauf des Bauplatzes enthalten waren, wurden sie noch einmal zur Kasse gebeten.

Anwohner mehrmals zur Kasse gebeten

Hintergrund ist, dass laut Kommunalgesetz die Gemeinde die Kosten an die Anlieger weitergeben muss. "Das war für die Hauseigentümer nicht erfreulich", so Eckert. Nun soll die endgültige Herstellung des Baugebiets mit der Pflanzung von im Bebauungsplan ausgewiesenen Bäumen abgeschlossen werden.

Nach Durchführung und Abrechnung der Maßnahmen werden von den Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge erhoben, sofern diese nicht im Vorfeld der Ablösevereinbarung zugestimmt und auf diesem Wege die Beiträge bezahlt haben.

Der einstimmige Beschluss in der Sitzung führte die drei im Bebauungsplan ausgewiesenen Straßenabschnitte zu einer Erschließungs- und Abrechnungseinheit zusammen, damit die Kosten auf die verbliebenen und noch nicht abgelösten Grundstücke für die Gesamterschließungsstraße umgelegt werden können. Im Ausbauprogramm des Bebauungsplans war die Pflanzung von neun Bäumen im Straßenrandstreifen als Begleitgrün vorgesehen. Fünf Standorte wurden jedoch bei der Anlegung der Längsparkplätze gepflastert und so reduziert sich die Anzahl der zu pflanzenden Bäume auf vier. Dafür musste der Änderung des Ausbauprogramms zum "Bergle II" zugestimmt werden, dass von den geplanten Baumstandorten nur vier realisiert werden. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.

Städtebauliche Verträge ermöglichen die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren. Dadurch ist die Gemeinde in der Lage, städtebauliche Maßnahmen zu verwirklichen, ohne selbst aktiv zu agieren. Dabei kann unter anderem die Erschließung eines Baugebiets privatrechtlich realisiert werden.