Einige Gebäude im Ortskern von Schuttern vom Lindenplatz bis zur Kirche stehen unter Denkmalschutz. Foto: Bohnert-Seidel

Der Friesenheimer Gemeinderat hat am 10. September 2018 den Bauausschuss abgeschafft. In allen Ortschaftsräten wird nun über die Einführung von Regelungsmöglichkeiten beraten – so auch in Schuttern, das aber keinen Regelungsbedarf sieht.

Schuttern -  Den Bauherren wohlgesonnen ist der Ortschaftsrat von Schuttern. Großes Vertrauen betont er ohnehin gegenüber der Bauverwaltung bei der Einschätzung und Beurteilung von Bauvorhaben. So folgt der Ortschaftsrat von Schuttern dem Wunsch von Ortsvorsteher Hans-Jürgen Kopf (FW), einstimmig und betont: "Wir sehen keinen baurechtlichen Regelungsbedarf oder den Wunsch nach Regelungsmöglichkeiten über eine Gestaltungssatzung." Nur einen Einwand erhebt Ratsmitglied Siegfried Greiner (CDU): "Diesen Tagesordnungspunkt müssten wir nicht behandeln, hätten wir noch das Gremium des Bauausschusses, wie er vor Jahren tätig war."

Verhinderungsplanung ist unzulässig

In allen Ortschaftsräten wird derzeit über die Einführung von Regelungsmöglichkeiten beraten. Schuttern macht den Anfang. In der Hauptsache handelt es sich um einen Geltungsbereich der Innenortsbebauung, für die kein Bebauungsplan vorliegt. "Aufgekommen ist das Thema vermehrt in den vergangenen zwei Jahren, nachdem von ungewöhnlichen und großen Gebäudeformen gesprochen wurde. Sogar von Monsterbauten ist die Rede", führt der Ortsvorsteher aus. Immer wieder betont Kopf in der Sitzung: "Ich muss ganz deutlich sagen, dass ich keine Monsterbauten erkennen kann." Für die Gestaltung und Beurteilung von Gebäuden innerorts wird der Paragraf 34 des Baugesetzbuches zugrunde gelegt. "Die Innenortsverdichtung ist ausdrücklich gewünscht und gefördert, weil dadurch weniger Fläche außerhalb vom bebauten Ortsteil für neue Wohngebäude ausgewiesen werden müssen", betont er. Investoren schafften zusätzlichen Wohnraum. Leerstehende Betriebe oder Gewerbehallen wurden zu Wohnraum umgenutzt. Landwirtschaftliche Gebäude, wie Scheunen, wurden von Eigentümern verkauft oder selbst umgenutzt. Selbst bei der Einführung einer Veränderungssperre oder beim Aufstellen eines neuen Bebauungsplans müsste die Innenortsverdichtung ein positives Planungsziel verfolgen. "Eine Verhinderungsplanung ist unzulässig", so Kopf. Außerdem könne die Gemeinde nicht alles reglementieren. Eine Möglichkeit der kleineren Einschränkung wäre eine Dachgestaltungssatzung, die jedoch auch mögliche Flachdächer ausschließe.

Diskussion über Denkmalschutz

Jürgen Silberer (CDU) erkennt in Schuttern nicht das Problem größerer Bauvorhaben. Im Grunde schließe die Stellplatzsatzung, die zwei Stellplätze pro Wohneinheit vorschreibe, die Monsterbauten aus. Wichtig sei ihm die Wahrung des historischen Ortskerns. "Im Grunde stehen alle Häuser im historischen Ortskern vom Lindenbrunnen bis zur Kirche unter Denkmalschutz oder unter dem Vorbehalt einer Prüfung", erklärt Kopf. "Was den Denkmalschutz anbelangt, rate ich der Gemeinde vorsichtiger zu sein. Im Schwarzwald gibt es genügend Bauernhöfe, die verrotten, weil die Eigentümer die Auflagen für den Denkmalschutz nicht bezahlen können", gibt Greiner zu bedenken. Marco Lippmann (CDU) erklärt: "Das Bauamt ist fit genug zu entscheiden, was richtig und was falsch ist. Im Grunde finde ich die Häuser bisher allesamt wahnsinnig gelungen." Keinen Regelungsbedarf sieht auch Pirmin Maus (FW) und betont damit den geringeren Flächenverbrauch über die Innenortsverdichtung.

Immer mehr Menschen benötigen Wohnraum. Im Friesenheimer Ortsteil Schuttern sind deshalb in den vergangenen Jahren, neben dem sozialen Wohnungsbau mit 16 Wohneinheiten, viele Mehrfamilienhäuser durch Neubau oder Umnutzung von Fabrikgebäuden entstanden, darunter die ehemalige Kartonagen- und Etuifabrik Pretzsch "Im Oberdorf" und die alte Kinderschule "Im Oberdorf". Neue Wohnblocks sich in der Unterdorfstraße und in der Hauptstraße entstanden. Weitere Wohnblocks sollen in der Prinzenstraße folgen.