Wegen rassistischer Beleidigung muss ein Zuschauer 500 Euro Strafe zahlen, zudem wurde je ein Spieler aus Grafenhausen und Oberweier wegen Tätlichkeiten gesperrt. Foto: Stratenschulte Foto: Lahrer Zeitung

Kreisliga A Süd: Sportgericht fällt nach Spielabbruch Urteil

Ein Mitglied des SV Grafenhausen muss 500 Euro Strafe zahlen, weil er einen Spieler aus Oberweier rassistisch beleidigt hat. Zudem werden je ein Kicker des SVG und OSV für mehrere Pflichtspiele gesperrt, auch Oberweier bekommt eine Geldstrafe.

Das hat das Bezirkssportgericht Offenburg in einem Spruchkammerverfahren entschieden, wie der Bezirk am Samstag mitteilte. Die Kreisliga-A-Süd-Partie zwischen Grafenhausen und dem SV Oberweier war am 11. Oktober abgebrochen worden. Ende der ersten Halbzeit kam es erst auf dem Feld zu Auseinandersetzungen zwischen Spielern, anschließend wurde ein dunkelhäutiger Fußballer des SV Oberweier aus den Zuschauerreihen rassistisch beleidigt und es kam neben dem Feld zu Handgreiflichkeiten.

Für die rassistische Beleidigung muss ein Zuschauer 500 Euro Strafe zahlen, zudem wurde der SV Grafenhausen als Verein mit einer Geldstrafe von 350 Euro belegt. Wegen einer Tätlichkeit wird außerdem ein SVG-Kicker für sechs Pflichtspiele gesperrt.

Spiel für beide Teams als verloren gewertet

Auch der SV Oberweier wurde vom Sportgericht mit einer Strafe belegt. "Wegen Tätlichkeiten gegen einen Spieler und einen Zuschauer des SV Grafenhausen" wird zudem ein Oberweierer Fußballer für zehn Pflichtspiele gesperrt, zudem erhält der OSV eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, so der Bezirk. Das Spiel wird für beide Teams als verloren gewertet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, schreibt der Bezirk in seiner Pressemitteilung, Einsprüche sind noch möglich.

"Der Sportverein Grafenhausen akzeptiert das Urteil und die damit verbundenen Strafen", teilte der Vorsitzende Michael Hägle am Sonntag auf LZ-Nachfrage mit. "Die Urteilsfindung zeigt deutlich auf, dass auf beiden Seiten Fehler begangen wurden. Rassismus und Gewalt haben auf unseren Sportplätzen nichts verloren", so Hägle weiter. Man werde daher keinen Einspruch einlegen.

Beim SV Oberweier konnte man am Sonntag dagegen noch keine endgültige Entscheidung mit Bezug auf das getroffene Urteil des Sportgerichts mitteilen. Man werde das Urteil zunächst besprechen und sich auf das weitere Vorgehen festlegen, sagte OSV-Sportvorstand Thomas Ziegler.