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Pandemie: Getestete haben nach wie vor Zutritt zum Parktheater und anderen städtischen Einrichtungen

Lahr (red/sl) - Die Stadt wird neben Geimpften und Genesenen weiterhin auch tagesaktuell Getesteten den Zugang zu ihren Veranstaltungen ermöglichen. Dies hat die Verwaltung mitgeteilt.

Die Coronaverordnung des Landes, die am Freitag in Kraft getreten ist, sieht für Veranstaltungen auch ein 2G-Optionsmodell vor: Wird der Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränkt, entfallen in der Basisstufe die Maskenpflicht sowie die Kapazitätsobergrenze. Die Stadt Lahr wird auf diese Option jedoch verzichten. "Wir haben in der Pandemie erfahren, wie essenziell Angebote des sozialen und kulturellen Lebens sind", sagt OB Markus Ibert laut der Mitteilung aus dem Rathaus. "Unsere bisherigen, mit viel Aufwand und Umsicht erarbeiteten 3G-Regelungen haben sich bewährt. Solange es hinsichtlich des Infektionsschutzes verantwortbar ist, möchten wir daher niemanden von unseren städtischen Veranstaltungen grundsätzlich ausschließen."

Damit bleibt es in der Basisstufe (ab einer Hospitalisierungsinzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten) bei 3G: Bei städtischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist nicht-immunisierten Personen – also allen, die weder geimpft noch genesen sind – der Zutritt nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Tests gestattet. In geschlossenen Räumen besteht zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Sie gilt auch im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Kontaktdatennachverfolgung.

Darüber hinaus unterscheidet die Stadt laut der Mitteilung je nach Art und Ort der Veranstaltung und entwickelt jeweils individuelle Hygienekonzepte: Bei Veranstaltungen mit fester Bestuhlung, aber ohne Bewirtung, ohne Empfang und ohne sonstige Angebote, die zu einer Mischung des Publikums führen, sei eine volle Auslastung möglich. Seien dagegen solche Angebote vorgesehen, betrage die Auslastung maximal 60 Prozent. Maßgeblich für die Berechnung der Kapazität sei jeweils der kleinste Raum, in dem sich das Publikum aufhält.

Die Coronaverordnung des Landes sieht weiterhin ein dreistufiges Warnsystem vor. Demnach wird es strengere Regelungen geben, sobald sich eine Überlastung der Krankenhäuser abzeichnet. In der Warnstufe (ab Hospitalisierungsinzidenz von 8,0 oder ab 250 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten) wäre nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Tests, zu Veranstaltungen im Freien nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet. In der Alarmstufe (ab Hospitalisierungsinzidenz von 12,0 oder ab 390 mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten) wäre nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen nicht gestattet.

Die Hospitalisierungsinzidenz in Baden-Württemberg liegt zurzeit bei 2,29.