Ursula Tibaldi vom Gasthaus Krone hat auch in diesem Jahr so gut wie keine Reservierungen, fast alle Veranstaltungen wurden abgesagt und auch die Hotelgäste bleiben aus. Foto: Fischer

Auch wenn die Gastronomie-Betriebe in der Weihnachtszeit und "zwischen den Jahren" im Gegensatz zum vorherigen Jahr öffnen konnten, haben die Coronavorschriften das Geschäft beeinträchtigt. Manche Gäste blieben verunsichert zuhause.

Mittleres Kinzigtal - Die besinnliche und eigentlich umsatzstarke Vorweihnachtszeit war für die Gastronomiebetriebe im Kinzigtal am Jahresende 2021 doch nicht so gemütlich wie sonst. Viele Weihnachtsfeiern fielen aus und die Hygienevorschriften stellten auch an das Personal erhöhte Anforderungen. Auch an Silvester und zu Beginn des neuen Jahres sieht es nicht gerade besser aus.

Die »Krone« in Wolfach

"Wir sind total am Boden, wir haben fast keine Reservierungen mehr. Im Dezember haben wir vielleicht 20 Prozent des normalen Umsatzes gemacht", berichtet Ursula Tibaldi. Seit 25 Jahren kommen eigentlich jedes Jahr vier Reisebusse nach Wolfach mit zahlreichen Gästen, die sich dann auch in ihrem Hotel einquartieren und ihre Weihnachtsfeier hier abhalten. Dieses Jahr allerdings habe es keine einzige Weihnachtsfeier in der "Krone" gegeben und auch an Silvester seien die Gäste ausgeblieben. Die meisten Buchungen für dieses Jahr sind ebenfalls bereits storniert worden. Tibaldi sieht sich nun gezwungen, ihr Konzept umzustellen und mehr auf Einzelpersonen wie Urlauber und Geschäftsreisende statt auf Reisegruppen zu setzen.

»Schöne Aussicht« in Hornberg

"Wir können grob zufrieden sein", sagt Michaela Duffner auf Anfrage des Schwarzwälder Boten: "Wir hatten über die Feiertage immer zu tun, aber es ist kein Vergleich mit früher". Viele Menschen seien verunsichert wegen der wechselnden Bestimmungen, im Restaurant fehle das "Lockere". Die Gäste würden vom Tisch aus beobachten, was die anderen tun.

Alle Weihnachtsfeiern seien weggebrochen, das seien sonst immer mindestens drei Feiern mit je knapp 90 Personen gewesen. "Die Firmen sagen ab, wenn einige Mitarbeiter nicht geimpft sind." Michaela Duffner macht sich Hoffnungen für den Januar und vor allem für den Februar, dann kommen normalerweise die "Fastnachtsflüchtlinge".

»Zur Kanone« in Haslach

Von einem guten Weihnachtsgeschäft berichtet Christa Sütterlin. Am ersten Weihnachtstag hätte das Haus viele Gäste gehabt. Am zweiten Feiertag hätten zwar zehn Personen storniert, aber das Essen abgeholt – und die frei gewordenen Tische konnten ebenfalls nachbesetzt werden. "Im Großen und Ganzen sind wir sehr zufrieden", sagt Christa Sütterlin. Auch an Silvester war das Haus voll.

Landgasthof Hechtsberg in Hausach

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit den dazugehörigen Regelungen seien im Weihnachtsgeschäft deutlich spürbar gewesen, berichtet Bernhard Kühn vom Hausacher Landgasthof Hechtsberg. "Das hat sich sehr stark ausgewirkt", berichtet er. Es habe keine Betriebsweihnachtsfeiern gegeben und rund ein Drittel der Reservierungen für das à la Carte-Geschäft seien storniert worden. "Also genau das, wovon man in der Weihnachtszeit so lebt", fasst Bernhard Kühn zusammen. "Corona ist wirklich deutlich spürbar gewesen", sagt der Gastronom.

Regelungen

Die sogenannte 2G-Plus-Regel, die bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich zum Impfnachweis einen aktuellen Schnelltest vorlegen müssen, gilt seit Ende Dezember in Baden-Württemberg. Es gibt aber noch im Januar Anpassungen bei den Ausnahmen von der Testpflicht. Diese gilt dann nur noch für die Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben. Genese und Geimpfte ohne dritte Impfung brauchen nach Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 7. Januar ansonsten immer einen negativen Test. Die entsprechenden Regeln sollen im Sinne des Beschlusses von Bund und Ländern am Dienstag, 11. Januar, im Kabinett verlängert werden. Das bedeutet, dass die Regeln der Alarmstufe II dann vorerst weiter gelten sollen. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben und solche, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.