Gericht ordnet Unterbringung des 55-jährigen Mannes in einer Psychiatrie an. Foto: dpa/Symbolbild

Im Wahn hatte der Mann auf zwei Gäste in einer Kneipe eingestochen und sie schwer verletzt.

Friesenheim/Offenburg - Die Schwurgerichtskammer des Offenburger Landgerichts hat am Mittwoch das Urteil gegen einen 55-jährigen Mann verkündet.

Der Angeklagte, der im August zwei Besucher in einer Friesenheimer Gaststätte mit einem Dreikantschaber töten wollte, soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, so die Anordnung des Gerichts. Einem der beiden Opfer hatte der Täter das spitz zulaufende Werkzeug rund vier Zentimeter tief in die Brust gerammt. Bei seinem Urteil ging das Gericht von aus, dass der Täter am Tattag aufgrund einer psychischen Wahnvorstellung schuldunfähig gewesen sei. Mit der Entscheidung war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft sowie den Ergebnissen des psychiatrischen Gutachtens gefolgt.

Mann hatte Männern tödliche Verletzungen zufügen wollen

Der 55-Jährige hatte an einem Augustabend gemeinsam mit zwei Männern in einer Gaststätte etwas getrunken, als er plötzlich einen Dreikantschaber zog. In Tötungsabsicht hatte der Täter zunächst den einen Mann im linken Brustbereich verletzt. Anschließend hatte er mit dem Gegenstand auch dem zweiten Mann tödliche Verletzungen zufügen wollen. Am Folgetag stellte sich der Täter der Polizei und wurde zunächst in Untersuchungshaft genommen. Bei seiner Vernehmung hatte der Täter den Opfern eine schwere Straftat zur Last gelegt, die sich im Laufe der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht bestätigte.

Ende November wurde ein Unterbringungsbefehl durch den zuständigen Richter erlassen, woraufhin der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht wurde. Mangels Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen konnte keine Anklage wegen versuchten Mordes erhoben werden. Stattdessen kam es vor der Schwurgerichtskammer zum Sicherungsverfahren.

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