Offenburg/Friesenheim - Nach acht Verhandlungstagen ist nun das Urteil gefällt worden: Das Landgericht hat einen 42-Jährigen, der versucht hat, seine Frau auf ihrer Arbeitsstelle sexuell zu nötigen, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Der Angeklagte verzog keine Miene, als ihm das Urteil, von einer Dolmetscherin ins Russische übersetzt, im Gerichtssaal des Landgerichts Offenburg vorgetragen wurde. Fast eine Stunde hatte die Verlesung durch den vorsitzenden Richter, Peter Stier, gedauert. "Das Gericht ist sich sicher, dass sich der Angeklagte aufgrund sexueller Nötigung und Bedrohung strafbar gemacht hat", sagte Stier und begann seine Begründung zunächst in dem Jahr, in dem die Ehe begann: 1999.

2002 war es zu einer Fehlgeburt gekommen, an der der 42-Jährige seiner Frau die Schuld gegeben habe. Von da an habe die Beziehungen gelitten. 2013 habe sich das Ehepaar zum ersten Mal getrennt, kam jedoch nochmals zusammen. Die Drogen- und Alkoholprobleme des Mannes hätten die Frau jedoch dazu bewogen, vollends von ihrem Mann Abstand zu nehmen. Mit den beiden Kindern sei sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Anders als es der Angeklagte immer wieder schilderte, glaube das Gericht nicht, dass das Ehepaar weiterhin intim miteinander war, 2018 hatte die Ehefrau die Scheidung eingereicht.

Narzisstische Züge des Angeklagten

Immer mehr hätten sie und ihre Kinder den Kontakt zu ihrem Mann gemieden und keine Anrufe mehr entgegengenommen. Dies wiederum, so die Ausführungen Stiers, habe den 42-Jährigen aufgrund der narzisstischen Züge, die auch der psychiatrische Gutachter erkannt haben soll, gekränkt. Erst habe er seine Wut durch das Zerstechen der Reifen des Geschäftswagens der Frau gezeigt, dann in Form von Droh-Nachrichten per SMS. "Ich werde dich vernichten", "Du wirst eine Tote sein", zitierte der Richter nochmals die am 15. Oktober verfassten Mitteilungen.

Zwölf Tage später, am 27. Oktober, sei es dann zur sexuellen Nötigung am Arbeitsplatz der Frau gekommen. Darüber war sich das Gericht aufgrund der detaillierten Aussage der Nebenklägerin sicher. Sie habe sich neben den Todesdrohungen und der Stimme ihres Mannes an viele weitere Details erinnern können: Dass sie keine Luft mehr bekam, dass sie versucht hatte, mit Gesprächen Zeit zu schinden, dass er keine Erektion bekam und sich deshalb an ihr gerieben habe. "Es ist schwer vorstellbar, einen solchen Sachverhalt zu erfinden", sagte Stier. Außerdem seien ihre Aussagen, im Gegensatz zu den Aussagen des Angeklagten, weder sprunghaft noch widersprüchlich gewesen.

Ebenso glaubhaft sieht das Gericht die Aussagen der Zeugen, die unmittelbar nach der Tat vor Ort waren – auch hier hatte der 42-Jährige andere Schilderungen geliefert und sogar von einem "Komplott" gesprochen.

Das psychiatrische Gutachten ergab, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Er könne innerhalb einer Woche in Revision gehen.

Das sagen Anwälte und Staatsanwaltschaft

Verteidiger Wolfgang Frankus: "Ich hatte auf Freispruch plädiert. Es gab in diesem Fall viel zu viele Ungereimtheiten. Auch die Sachverständige hatte meiner Meinung nach zu wenig Ahnung in Bezug auf die Verletzungen der Frau. Ich werde Anzeige gegen die falschen Zeugenaussagen erstatten."

Nebenklägerverteidiger Christof Schalk: "Mit dem Urteil bin ich zufrieden. Meine Mandantin wollte lediglich Ruhe und keine Angst mehr haben müssen, dass ihr Mann ihr nochmals auflauert."

Staatsanwalt Bastian Kioschis: "Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zehn Monate. Aber Hauptsache, er kommt hinter Gittern."