Jeglicher Investor der alten Zigarrenfabrik in Oberweier müsste sich nicht an die Stellplatzsatzung halten – das ist den Räten ein Dorn im Auge. Foto: Bohnert-Seidel

Rat: Oberweierer segnen Satzung ab / Vorschrift soll auch bei Aus- und Umbauten gelten

Oberweier - Der Ortschaftsrat Oberweier ist sich einig: Der Erlass einer Stellplatzordnung muss kommen. Dem Rat geht diese Satzung um zwei verpflichtende Stellplätze pro Wohneinheit bei allen künftigen Neubauten sogar nicht weit genug.

Es bräuchte einen Bebauungsplan für alte Wohngebiete

Mit einstimmigem Votum hat der Ortschaftsrat Oberweier sich für die Stellplatzordnung in der Gemeinde Friesenheim ausgesprochen und geht aber noch einen Schritt weiter: Viel lieber sähe er diese Vorschrift auf jegliche Nutzung von Wohnraum angewandt.

Dass Um- und Anbauten davon nicht betroffen sind, stößt dem Rat etwas sauer auf. Dafür bräuchte es einen Bebauungsplan für alte Wohngebiete, für die bislang keiner vorliegt. Dies umfasse große Altbestände in den Dörfern. Dort, wo Altbestände sind, liege der Gemeinde auch kein Bebauungsplan vor.

"Das ließe sich doch ändern", betont Ratsmitglied Julius Haas (CDU). Bauamtsleiter Markus Reinbold, der am Mittwochabend die Stellplatzsatzung inhaltlich erläutert hatte, wäre gern bereit, einen Bebauungsplan auf alte Bestände zu legen.

"Aber dann bräuchte ich weitere 20 Mitarbeiter", bekannte Reinbold. Wer allerdings eine Stellplatzsatzung will, müsste auch den nächsten Schritt gehen und einen Gemeindevollzugsdienst zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs bestellen.

Ins Auge sticht den Ratsmitgliedern seit Jahren der Gebäudekomplex der alten Zigarrenfabrik in der Kurve Oberweirer Hauptstraße/Oberschopfheimer Straße. In seinem Jahresrückblick betont Ortsvorsteher Andreas Bix: "Es ist ein weiterer trauriger Höhepunkt und ein richtiges Ärgernis und mit großer Enttäuschung verbunden, die Zurückziehung eines Bauantrags durch den Investor für das Himmelsbachgelände."

Die Bauruine, die sich in privater Hand befindet, sei ganz sicher alles andere als ein schöner Anblick. Lieber lasse man das Objekt verfallen, als sich darum zu kümmern, monierte er. Dass jegliche Umwandlung des Gebäudekomplexes in Wohnraum nur einen Stellplatz pro Wohneinheit vorsehe, ist dem Rat ein riesiger Dorn im Auge.

Zweifel, dass ausgewiesenen Plätze genutzt werden

"Ich verstehe die Herren in Stuttgart nicht, dass ein Fahrradabstellplatz vorgeschrieben wird, aber keine Autostellplätze für einige Gebiete", so Haas. Vielmehr sehe er die Gemeinde in der Pflicht, Gebäudekomplexe wie die alte Zigarrenfabrik aufzukaufen, um selbst den Weiterverkauf an einen Investor zu bestimmen und entsprechende Vorgaben auszuarbeiten.

"Wir dürfen solche Gebäude nicht dem freien Markt überlassen", so Haas. "Da heißt es Geld in die Hand nehmen und alte Fallen zu kaufen", verlangt Haas. Ortsvorsteher Bix erkennt in dem Gedanken von Haas einen "interessanten Ansatz". Die Stellplatzsatzung liefere jetzt zumindest eine kleine Stellschraube.

"Den Ankauf alter Gebäude kann ich nur unterstützen", so Bix. Um alte Ruinen wie sie die Zigarrenfabrik darstellt nicht länger ertragen zu müssen, wäre ein Handeln der Kommune notwendig. Erst so ließe sich eine Umwandlung älterer Gebäude in vernünftigem Maß vollziehen.

Alexander Weschle (CDU) begrüßt die Stellplatzsatzung, allerdings hegt er Zweifel daran, ob die ausgewiesenen Parkplätze auch genutzt werden. "Stellplätze sind an keine Versiegelung gebunden", sagt er. Selbst eine Wiese lasse sich als Stellplatz ausweisen, wie Peter Pilgram (CDU) von Bauamtsleiter Reinbold bestätigt bekommt.

Mit der Abstimmung aus dem Ortschaftsrat Oberweier liegt aus allen vier Ortsteilen ein einstimmiger Beschluss zum Erlass einer Stellplatzsatzung vor. Endgültig wird darüber im Gemeinderat am 8. März entschieden.