Gericht: Mann soll Feuer in Friesenheim gelegt haben / Prozessbeginn am Donnerstag

Friesenheim/Offenburg (red/jr). E in 49-jähriger Mann soll in ein psychiatrisches Krankenhaus untergebracht werden, das fordert die Staatsanwaltschaft Offenburg. Mit seinem Fall beschäftigt sich das Landgericht Offenburg ab Donnerstag, 23. Mai. Dem Mann wird die Begehung von Brandstiftungsdelikten vorgeworfen. Er soll Anfang des vergangenen Jahres ein landwirtschaftliches Gebäude in Friesenheim in Brand gesteckt haben, wobei ein Sachschaden von etwa 15 000 Euro entstand, so das Landgericht. Weiterhin soll er ebenfalls in Friesenheim versucht haben, den Öltank an einem Wohnanwesen zum Brennen zu bringen. Zu einem Brand des Tanks und des sich daran anschließenden Wohnhauses mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen sei es nur deshalb nicht gekommen, weil das Feuer zuvor selbstständig erlosch.

Außerdem soll er im Sommer 2018 versucht haben, einen Lkw einer Firma in Lahr und einen landwirtschaftlichen Geräteschuppen anzuzünden; die von ihm gelegten Feuer konnten jeweils zeitnah gelöscht werden, so dass schlimmere Folgen ausblieben. Neben Brandstiftungsdelikten wird dem 49-Jährigen auch vorgeworfen, im August 2018 einen anderen Mann mit einer gefüllten Plastikflasche attackiert, getreten und mit einem Stuhl aus Aluminium geschlagen zu haben.

Sachverständiger soll hinzugezogen werden

Der Geschädigte zog sich dabei schwere Verletzungen, unter anderem eine Fraktur des rechten Fußes zu. Schließlich werden dem 49-Jährigen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und die missbräuchliche Verwendung von Notrufen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte bei Begehung der Taten aufgrund einer psychischen Störung oder einer drogeninduzierten Psychose schuldunfähig gewesen sei. Sie ist der Auffassung, dass der Angeklagte in unbehandeltem Zustand eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, zumal dann mit der Begehung vergleichbarer Taten zu rechnen sei. Sie hat deshalb seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Der Beschuldigte ist seit Januar 2019 aufgrund gerichtlicher Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung vorläufig untergebracht. Die Strafkammer hat zur Beurteilung der Frage seiner etwaigen Schuldunfähigkeit bei Begehung der Taten sowie einer möglichen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.