Über Bauvorhaben in der Gemeinde Friesenheim diskutiert künftig unmittelbar der Gemeinderat. Foto: Bohnert-Seidel Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Mitspracherecht soll trotzdem erhalten bleiben / Verwaltung sucht nach einem geeigneten Verfahren

Einstimmig hat der Gemeinderat am Montagabend die geplante Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Er behält sich jedoch vor, ein beratendes Gremium für Bauvorhaben einzusetzen. Ratsmitglied Dietmar Kairies wirbt für Abschaffung der Satzung.

Friesenheim. Über den Nutzen eines eigenen Bauausschusses für den Gemeinderat wurde am Montagabend rege gefeilscht, diskutiert und be raten. Der Gemeinderat machte deutlich, dass der Bauausschuss, der bereits seit Jahren ruht, nicht mehr effizient ist. Einstimmig wurde einer entsprechenden Änderung zugestimmt. Der Bauausschuss ist damit abgeschafft.

Eine Beteiligung und ein Mitspracherecht bei der Gestaltung wesentlicher Bauvorgaben wollte sich der Gemeinderat aber vorbehalten. Das Bauamt der Gemeinde Friesenheim wird sich dafür ein geeignetes Verfahren überlegen – so wurde es bei zwei Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.

Für die vier Ortsvorsteher ergriff Michael Jäckle (CDU) aus Oberschopfheim das Wort und erklärte: Alle Vorschläge der Gemeinde zur Änderung der Hauptsatzung können wir mittragen, außer der wegfallenden Zuständigkeit des Ortschaftsrats. Alle Ortschaftsräte aus Heiligenzell, Oberschopfheim, Oberweier und Schuttern seien sich darüber einig, dass das Mitsprache- und Beratungsrecht für Satzungsänderungen nach wie vor dem untersten Organ, dem Ortschaftsrat vorgelegt werden sollte.

An dieser Stelle hakte Ratsmitglied Dietmar Kairies (GLU) aus Friesenheim nach: "Die Ortsteile sind gegen Beschneidungen, die es im Kern ort Friesenheim ohnehin nicht gibt, weil es dort keinen Ortschaftsrat gibt. Friesenheim verfügt nicht über dieselben Kompetenzen wie die Ortsteile."

Es stelle sich damit die Kardinalfrage, so Kairies, ob sich der im kommenden Jahr neu gewählte Gemeinderat nicht die Aufhebung und Änderung der Ortschaftsverfassung zur Aufgabe machen sollte. "Es wäre jetzt an der Zeit, nach einem halben Jahrhundert, darüber einmal nachzudenken", sagte Kairies.

Vorhaben sind nach dem Baugesetzbuch geregelt

Roland Herzog (CDU) wünschte sich mehr Einblick in schwierige Fälle der Bebauung. Auch ohne den Bauausschuss müsse ein Einblick und der Einfluss auf städtebauliche Maßnahmen möglich bleiben, auch um als gewähltes Mitglied des Gemeinderats gegenüber der Bevölkerung Auskunft geben zu können.

Bauamtsleiter Markus Reinbold hielt dagegen: "Auch in Paragraf 34 des Baugesetzbuches wird geregelt, ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügt." Bürgermeister Erik Weide erinnerte daran, dass bei eindeutiger gesetzlicher Klärung und Rechtsprechung keine weiteren Gespräche erfolgen müssen.

Für Aufsehen sorgte der Beschluss aus dem Ortschaftsrat in Schuttern,der sich mehrheitlich gegen die Einrichtung eines Imbisses ausgesprochen hatte. Diese Ablehnung sei ohne Relevanz, weil das Baurecht dem Antragsteller zweifellos Recht gebe. Entscheidungen wie die aus Schuttern seien eben nicht Aufgabe der Kommunalpolitik, sondern der Baurechtsbehörde, so Reinbold.

Ortschaftsräte wollen ein Mitspracherecht

Julius Haas (CDU) stellte alle früheren Entscheidungen des Bauausschusses in Frage und wollte wissen, worüber dann in den Ortschaftsräten beraten werde. "Bauanträge in den Ortschaftsräten werden lediglich zur Kenntnis genommen und nicht abgestimmt", stellte Reinbold klar. "Es gibt dort keinen Ermessensspielraum der Politik."

Diese könne nur in den Flächennutzungsplan und dessen Satzung eingreifen. Kein politisches Gremium brauche sich mit Bauvorhaben zu befassen, die rechtlich einwandfrei sind. Reinbold erkannte den Wunsch des Gemeinderats nach einem beratenden Gremium jedoch an.

Das Baugesetzbuch ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Seine Bestimmungen haben großen Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die Bewohnbarkeit von Städten und Dörfern. Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen.