Gestiegene Ausgaben und ein verändertes Nutzungsverhalten führen zur Anhebung. Foto: Bohnert-Seidel

Gestiegene Ausgaben und verändertes Nutzungsverhalten führen zur Anhebung

Friesenheim - In öffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat am Montag der neuen Friedhofssatzung mit Mehrheit zugestimmt. Ebenfalls verabschiedet wurden die Neufassung der Friedhofsordnung und die Satzung der Bestattungsgebühren.

Gestiegene Ausgaben und ein verändertes Nutzungsverhalten zwingen die Gemeinde Friesenheim laut Mitteilung der Verwaltung zur Anhebung der Gebührenkalkulation für den Friedhof. "Selbst bei einer Anhebung von 28 auf 70 Prozent Kostendeckung bleibt der Friedhof ein Zuschussgeschäft", erläuterte Bürgermeister Erik Weide. Die Gemeinde benötige aber eine geregelte Gebührenordnung, um handlungsfähig zu bleiben.

Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass die Anhebung notwendig ist. Lediglich über die Art und Weise sowie die Höhe gab es unterschiedliche Meinungen. Rechnungsamtsleiter Joachim Wagner erläuterte ihnen die Gebührenordnung, die bereits in den Ortschaftsräten eingehend besprochen worden war.

Die Gebühren, in denen Personalkosten stecken, müssen künftig zu 100 Prozent abgedeckt sein. Grabnutzungsgebühren hingegen sollten künftig zu 70 Prozent gedeckt sein. Nicht realistisch anpassbar sei die Nutzung der Einsegnungshalle, da niemand mit 2500 Euro belastet werden soll. Dort bleibe es daher bei dem geringen Deckungsgrad. Die Gebühr liegt künftig bei 250 Euro für die Nutzung der Leichenzelle (zuvor 180 Euro) sowie bei 300 Euro für die Nutzung der Einsegnungshalle für Trauerfeiern (vorher 250 Euro).

Der Gemeinderat folgte dem Antrag von Peter Zimmermann (FW) auf eine Einschränkung beim Auswärtigenzuschlag: Wer in Friesenheim wohne und seine Eltern oder Kinder hier bestattet wissen möchte, wird vom Auswärtigenzuschlag in Höhe von 50 Prozent entbunden.

Von einer stufenweisen Anhebung auf 50 Prozent 2019 und 70 Prozent Kostendeckung 2021 wie sie Markus Rottler (SPD) vorschlug, wollte das Gremium nichts wissen. Noch weniger wollte es den Antrag von Julius Haas (CDU) auf 50-prozentige Kostendeckung mittragen. Er betonte, dass die Gemeinde mehrere Zuschussgeschäfte mit noch geringerer Kostendeckung finanziere. Deshalb müsse auch der Friedhof als Begegnungsstätte für Hinterbliebene finanzierbar sein. "Die hohen Investitionen in den Friedhof rechtfertigten eine Kostendeckung von 70 Prozent allemal", sagte Gerold Eichhorn (CDU). Dietmar Kairies (GLU) wies darauf hin, dass sich zu niedrige Gebührensnachtteilig auf Förderung auswirken können.

Info: Friedhofssatzung

Die Neufassung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung wird ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Friedhofsordnung und das Bestattungsgebührenverzeichnis tragen die Bezeichnung "Friedhofsatzung".