Die Entscheidungsprozesse im Rathaus sollen deutlich verkürzt werden. Foto: Lehmann Foto: Lahrer Zeitung

Kommunalpolitik: Gemeinderat diskutiert Neufassung der Hauptsatzung / Weniger Ratsstellen vorgesehen

Zur Diskussion um eine Neufassung der Hauptsatzung haben sich am Montagabend Gemeinde- und Ortschaftsräte zu einer gemeinsamen Sitzung getroffen. Demnach soll eine deutliche Verschlankung der Strukturen vorgenommen werden.

Friesenheim. Zur ihrer ersten öffentlichen Sitzung nach der Sommerpause trafen sich die Gemeinderäte gemeinsam mit den Ortschaftsräten. "Es geht zu 100 Prozent um eine deutliche Verschlankung der Verwaltungsstrukturen", erklärte Bürgermeister Erik Weide zur Vorstellung der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Friesenheim.

Bisher besteht der Gemeinderat aus 24 Mitgliedern. Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl bestehe die Möglichkeit, den Rat auf 18 Mitglieder zu reduzieren, sagte Weide. Vorgeschlagen werde eine Verschlankung auf 22 Gemeinderäte. Zwei beschließende Ausschüsse, der Bauausschuss und der Hauptausschuss hätten gar nicht mehr getagt. Vorgeschlagen werde daher, beide zu streichen.

Damit wollten sich jedoch nicht alle Gemeinderäte anfreunden. Ewald Schaubrenner (CDU) sagte: "Wir stellen in der Fraktion fest, dass die derzeitige Handhabung unbefriedigend ist, weil Beschlüsse nur noch abgenickt werden." Wenn der Bauausschuss aufgegeben würde, nehme sich der Rat sämtliche Möglichkeiten der Einflussnahme.

Bauamtsleiter Markus Reinbold stellte klar: "Der Bauausschuss wäre ein weiteres Gremium, in dem nichts passiert, weil der Gemeinderat gar keinen Einfluss hat." Bauanträge durchliefen kein politisches, sondern ein baurechtliches Verfahren. Was das Baurecht vorgebe, müsse auch genehmigt werden. Roland Herzog (CDU) wollte sich eine städtebauliche Mitsprache ebenfalls nicht durch die Abschaffung des Bauausschusses verbauen.

Andere Zuständigkeiten des Bürgermeisters und der Ortschaftsräte

Bei Personalmaßnahmen soll der Bürgermeister eine größere Entscheidungskompetenz erhalten. Nur die leitenden Positionen ab Entgeltgruppe 9 im gehobenen Dienst sollen künftig noch über den Gemeinderat entschieden werden. Und der Bürgermeister soll bis zu einer Leistung von 70 000 Euro Wertgrenze bei Umsetzungen, die der Haushaltsplan vorgibt, allein bestimmen dürfen. Fred Kletzin (SPD) betonte, dass es ihm zwar nicht um finanzielle Kontrolle gehe, er aber dennoch für eine Herabsetzung des Betrags plädiere.

Ortsvorsteher Hans-Jürgen Kopf plädierte im Namen seiner drei Kollegen dafür, dass Erlasse und deren Aufhebung weiterhin in den Ortschaftsräte beraten und genehmigt werden sollten. Dabei gehe es schließlich um eine elementare Mitbestimmung in Angelegenheiten, die unmittelbar den Bürger beträfen. Erst, wenn die Ortschaftsräte über Beschlussvorlagen beraten haben, sollten diese in den Gemeinderat eingebracht werden.

Bürgermeister Erik Weide erwiderte, dass die Neufassung der Hauptsatzung nur dann vollzogen werden könne, wenn alle Ortschaftsräte dazu ihre Zustimmung gegeben hätten. Stimme auch nur einer der Ortschaftsräte nicht zu, dann werde es keine Veränderung geben.

Die Vorschläge der Gemeindeverwaltung werden nun in den kommenden Tagen in den einzelnen Ortschaftsräten der Gemeinde beraten.

Der Gemeinderat hat mit dem Bauauss chuss und dem Hauptausschuss zwei Fachausschüsse. Beide haben jeweils 14 Mitglieder. In den Ortsteilen wählen die Bürger neben dem Gemeinderat den Ortschaftsrat. Deren Vorsitz führen die Ortsvorsteher, die vom Gemeinderat gewählt werden.