Das Baugebiet Oberer Wiesenrain umfasst insgesamt 19,1 Hektar und wird in 25 Grundstücksflächen aufgeteilt. Foto: Dorn

Baugebiet umfasst 19,1 Hektar und wird in 25 Grundstücksflächen aufgeteilt.

Fischerbach - In mehr als zweistündiger Sitzung haben sich Fischerbacher Verwaltung und Räte ganz nah an den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan "Oberer Wiesenrain" herangearbeitet. Der Beschluss musste jedoch auf die nächste Sitzung verschoben werden.

Ingenieur Thomas Kerner vom beratenden Planungsbüro Zink fasste zunächst die wesentlichen Änderungen zusammen, die nach der Abgabe der Stellungnahmen durch das Regierungspräsidium, den Regionalverband, den Ämtern für Landwirtschaft, Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Waldwirtschaft sowie der Polizeibehörde notwendig geworden waren und dem Rat auch in knapp 100 Seiten Papier vorlagen.

Der Schlingnatter und dem gerügten zu hohen Flächenverbrauch wurde durch Vergrämung beziehungsweise durch die Rückführung nicht bebauter Flächen bereits Rechnung getragen. Nun stellte Kernler die planerischen Antworten auf die übrigen Einwendungen vor. So werden die Bauherren zum Errichten so genannter "Retentionszisternen" verpflichtet werden, um das Oberflächenwasser aus der Waldabstandsfläche oberhalb des Wiesenrains auffangen zu können. Die Forderung des Regionalverbands nach einer möglichst dichten Bebauung beziehungsweise geringem Flächenverbrauch wurde nicht eins zu eins in die Planung mit übernommen,. Allerdings wurden einem aktuellen Urteil folgend Ferienwohnungen und andere ausnahmsweise zugelassene Nutzungen ausgeschlossen, was indirekt einen effizienten Flächenverbrauch zu Wohnzwecken bedeutet.

Einwendungen der Polizei und des Abfallwirtschaftsamts hatten unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung der zu bauenden neuen Straße. Diese wird 5,50 Meter breit werden, dazu kommt ein 1,50 Meter breiter Gehweg. Dieser muss aus Gründen der Fußgängersicherheit mit einem wahrnehmbaren Bordstein gefasst werden. Am östlichen Ende der Planstraße wird ein Wendehammer das Rangieren der Müllabfuhrfahrzeuge ermöglichen.

Sorge um Dorfcharakter

Für die konkrete Bebauung der Grundstücke ober- und unterhalb der neuen Straße hatte Planer Kerners nach den Maßgaben der Verwaltung für jeden Baustreifen Längsschnitte der Wohnhäuser angefertigt und auch dreidimensionale Ansichten des kompletten Wiesenrains in der "Endausbaustufe" vorbereitet. Einige Ratsmitglieder sorgten sich spätestens bei diesen Ansichten um den Dorfcharakter Fischerbachs, sah der Beschluss doch für die vier Mehrfamilienhäuser eine sichtbare Wandhöhe von zehn und eine Firsthöhe von 15 Metern bei einer Maximallänge von 20 Metern vor, um in vier Häusern zwölf Wohneinheiten zu realisieren.

Kurzzeitig kamen auch die eigentlich aus optischen Gründen schon verworfenen "Terrassenhäuser" wieder in die Diskussion. Als dann die Assistentin des Bürgermeisters auch noch ins Archiv geschickt wurde, um dort nach gelungenen mehrgeschossigen Pultdach-Bauten zu suchen, wurde es einem der beiden anwesenden Bürger zu viel. Höflich, aber bestimmt wies dieser Bürgermeister Thomas Schneider darauf hin, dass die geplante südliche Zuführung zu zweien dieser Häuser ohne seine Zustimmung nicht erfolgen könne.

Dies setzte eilig formulierte Änderungsanträge in Gang. So sollte für alle Häuser niedrigere Obergrenzen für Wand- und Dachhöhe gelten. Für die ehemals vier großen und jetzt auf 13 Meter Firsthöhe geschrumpften Häuser sollten aber weiterhin bis zu vier Wohneinheiten möglich sein.

Mit Blick auf die Verkehrsbelastung wollte der betroffene Grundstückseigentümer diesem einen Punkt noch nicht zustimmen und nach zweieinviertel Stunden Beratung wurde der Beschluss auf den 26. November vertagt.

Das Baugebiet "Oberer Wiesenrain" umfasst insgesamt 19,1 Hektar und wird in 25 Grundstücksflächen aufgeteilt, von denen 19 zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen sind. Für vier Grundstücke ist die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern , für das dem Ortskern am nächsten liegende Grundstück ist ein Mehgenerationenhaus-Komplex vorgesehen. Die Erschließung erfolgt für die oberen 22 Flächen über eine vom Kirchweg abzweigende Stichstraße beziehungsweise für die unteren drei Häuser über eine Stichstraße von der Hauptstraße aus. Beim derzeitigen Planungsstand wird von 38 Wohneinheiten ausgegangen, die statistisch Platz für 90 Menschen bieten werden.