Die Elternbeiträge für die Fischerbacher Kita sind Thema im Gemeinderat gewesen.Foto: Dorn Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Das bisherige Trauzimmer ist wegen der Abstandsregeln zu klein geworden / Elternbeiträge werden beschlossen

Mit nur einem bestätigten Fall ist Fischerbach denkbar gut durch die Corona-Krise gekommen. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat im Nachgang zur ersten Welle noch einige coronabedingte Entscheidungen zu treffen.

Fischerbach. So wurde beschlossen, dem Fußballverein für die Monate März bis August die monatliche Pachtzahlung von 500 Euro für das Clubhaus zu erlassen. Dieser "Mindereinnahme" stünden deutliche Kosteneinsparungen beispielsweise für Flutlicht, Gas, Wasser und Abwasser für die Gemeinde als Eigentümerin gegenüber, so Bürgermeister Thomas Schneider.

Ebenfalls infolge der Corona-Einschränkungen hat man sich im Rathaus Gedanken über alternative Räume für die Durchführung von standesamtlichen Hochzeiten gemacht. Etwa zehn Paare lassen sich pro Jahr im Fischerbacher Rathaus trauen.

Im Schulungsraum der Feuerwehr heiraten

Infolge der Abstandsregelungen ist das bisherige Trauzimmer zu klein und steht überdies mittelfristig durch die Rathaus-Sanierung auch nicht mehr zur Verfügung. Die formale Umwidmung eines Räumes zu einem Trauzimmer bedarf der Zustimmung des Gemeinderats, diese wurde für den Schulungsraum im Feuerwehrhaus und zwei Räume im "Dach der Vereine" einstimmig erteilt.

Als dritte Maßnahme des kleinen Corona-Pakets beschloss die Verwaltung nachträglich die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge für die Monate April bis Juni 2020. Verwaltungsintern werden diese Mindereinnahmen mit den Corona-Soforthilfen verrechnet, welche die Gemeinde vom Land Baden-Württemberg erhalten hat.

Für die Schließungsmonate April und Mai werden keine Beiträge erhoben. Im Juni war der Kindergartenbetrieb wieder im "eingeschränkten Regelbetrieb" geöffnet, die Kinder konnten die Einrichtung im Mittel an zwei Tagen pro Woche besuchen, daher werden für Juni 40 Prozent des Kostenbeitrags erhoben (was einem Gebührenausfall von circa 6000 Euro für die Gemeinde entspricht. Die Personalkosten beispielsweise fallen ja weiterhin in voller Höhe an.

Differenzierter zu betrachten ist die Kostenbeteiligung der Eltern aus systemrelevanten Berufen, für deren Kinder ab dem ersten Schließungstag 18. März eine Notbetreuung angeboten wurde, hier wird jeder Betreuungstag mit 5 Prozent der regulären Monatsgebühr abgerechnet.