Eine Lahrer Ärztin hat laut Amtsgericht in sieben Fällen unrechtmäßig Atteste für Maskenverweigerer ausgestellt. Foto: dpa

6.000 Euro muss eine Lahrer Ärztin zahlen, weil sie in sieben Fällen unrechtmäßig Atteste für Maskenverweigerer ausgestellt hat. So zumindest urteilte das Amtsgericht am Montag. Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren gegen Anette Franz ein Mitarbeiter einer Nordracher Firma: "Eine Handvoll Kollegen hat sich von ihr Befreiungen von der Maskenpflicht besorgt, einfach so per E-Mail oder Anruf." Der Mann, der bei dem insgesamt fünfstündigen Prozess als Zeuge geladen war, verständigte die Offenburger Staatsanwaltschaft.

Seit 27. April 2020 gilt wegen der Corona-Pandemie in vielen öffentlichen Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Gesetzgeber sieht dafür zwar Ausnahmen vor. Doch – so das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen – entbehrten die von Franz ausgestellten Gesundheitszeugnisse größtenteils der dafür notwendigen Grundlage. Vor allem habe die Angeklagte die Menschen nicht untersucht, bevor sie ihnen die Atteste ausstellte. Die Kripo hatte die Praxisräume in der Wohnung der 54-Jährigen durchsucht und ihren E-Mail-Verkehr ausgewertet.

Zoff schon vor der Verhandlung

Zur Hauptverhandlung war es gekommen, weil Franz, die in Lahr regelmäßig als Organisatorin von Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen in Erscheinung tritt, Widerspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt hatte.

Vor Beginn des Prozesses streifte sich die Medizinerin wie ihre Anwältin Ruth Baumeister nur unter Protest und nach mehrfacher Aufforderung von Richterin Raffaela Sinz eine Maske über. Währenddessen betonte sie mehrfach, ihr oberstes Ziel sei es, Menschen nicht zu schaden, sondern ihnen zu helfen, gesund zu bleiben. So legte die Verteidigung ausführlich dar, welche Folgen aus ihrer Sicht die Maske auf die Träger habe (etwa Atemnot, Konzentrationsprobleme und Benommenheit) und warum ihr gewünschter Effekt im Kampf gegen das Coronavirus nicht eintrete (etwa weil sie viel zu großporig sei). Eine Untersuchung der Patienten sei überdies unnötig, weil die Beschwerden, die das Maskentragen hervorrufe, nicht zu diagnostizieren seien. Franz: "Ich unterstelle niemandem, ein Simulant zu sein."

Oberstaatsanwalt Martin Seifert – und in der Urteilsbegründung auch Richterin Sinz – hielten dagegen: Es gehe nicht um die Frage, "ob die Maske sinnvoll, wirksam oder schädlich" sei, sondern darum, dass in den verhandelten Fällen "keine medizinische Indikation für eine Befreiung" vorgelegen habe. "Sie haben ins Blaue hinein Atteste ausgestellt", sagte Sinz, "und damit Ihre Autorität als Ärztin ausgenutzt, um sich über gesetzliche Bestimmungen hinwegzusetzen."

Franz’ Maskenbefreiungen hatten laut Anklage ein breites Abnehmerfeld: Ein Heilpraktiker war ebenso dabei wie ein Fahrlehrer und sogar ein Reichsbürger. Auch zwei Jugendliche hätten welche erhalten. Zuletzt seien zudem an mehreren Schulen in der Stadt Atteste mit der Unterschrift der Lahrer Ärztin aufgetaucht, berichtete der Hauptermittler im Zeugenstand. Die am Montag verhandelten Fälle spielten sich von Mai bis November 2020 ab. Oberstaatsanwalt Martin Seifert, der eine 7.200-Euro-Strafe gefordert hatte, machte deutlich: "Im Wiederholungsfall muss man an ein Berufsverbot denken."

Franz ist derzeit arbeitssuchend. Nach eigenen Angaben war sie bis März als Ärztin an der Lahrer Polizeischule tätig. Gegen ihre Kündigung gehe sie gerichtlich vor.