DYN A5 auf dem Prüfstand: Ettenheim schaltet die Rechtsaufsicht ein. Fotos: Archiv/Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

DYN A5: Zweckverbandspartner sagt Nein zu Bebauungsplan / Nun könnte die Kommunalaufsicht einschreiten

Weiter keine Einigung im Zweckverband: Mahlberg hat den Bebauungsplan fürs DYN A5 abgelehnt. Dennoch könnte Ettenheim seinen Willen bekommen, weil die Satzung des Gewerbegebiets möglicherweise einen entscheidenden Mangel hat.

Ettenheim/Mahlberg. Die Spannung vor der DYN A5-Sitzung am Mittwochabend hielt sich in Grenzen – und sollte die Erwartungen erfüllen. Einmal mehr wurde bei den Wortmeldungen deutlich: Die Fronten zwischen den beiden Städten sind verhärtet. Ettenheim betrachtet den – von beiden Seiten angestrebten – Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung als entscheidungsreif. Der Großteil der Mahlberger ist indes nicht zufrieden, sieht seine Anliegen bezüglich Lärm-, Staub- und Geruchsbelastung trotz mehrfachen, kostenintensiven Nachbesserns immer noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Dementsprechend fiel das Ergebnis aus, als es an die Beschlussfassung ging. Die vier stimmberechtigten Ettenheimer Vertreter votierten für den Bebauungsplan, Mahlberg mit drei Stimmen dagegen. Andreas Ruder, der zum wiederholten Mal seine Haltung pro Bebauungsplan artikuliert hatte, musste sich dem Mehrheitsbeschluss des Mahlberger Gemeinderats beugen (wir haben berichtetet).

4:3, Ettenheim gewinnt und verliert doch. Denn wie mehrfach berichtet, bringt der Rohanstadt die Stimmenmehrheit (erst mal) nichts. Das DYN A5-Regelwerk verlangt für einen satzungsändernden Beschluss nämlich Einstimmigkeit. Heißt: Der Bebauungsplan gilt weiterhin als nicht beschlossen.

Wie geht’s nun also weiter? Ettenheims Bürgermeister und DYN A5-Vorsitzender Bruno Metz wollte sich dazu am Tag nach der Sitzung nicht äußern, verwies stattdessen ans Landratsamt: "Wir schicken den Beschluss an die Kommunalaufsicht, damit diese darüber befindet." Dort will man "erst mit dem Zweckverband sprechen, bevor es Informationen für die Medien gibt", erklärte Amtsleiter Herbert Lasch auf LZ-Nachfrage.

Dietmar Benz ist anderer Auffassung

Was genau Laschs Behörde überprüfen soll, bleibt dennoch nicht gänzlich im Dunkeln: Ein Blick ins "Gesetz über kommunale Zusammenarbeit", wo die Rahmenbedingungen für die Arbeit in Zweckverbänden geregelt sind, hilft weiter. Darin heißt es, dass bei Beschlüssen zwar Einstimmigkeit verlangt werden kann, allerdings nur in bestimmten Fällen, etwa wenn es um die Auflösung des Verbands geht. Grundsätzlich herrscht das Prinzip der einfachen Mehrheit.

Käme die Kommunalaufsicht nun zu dem Schluss, dass eine Entscheidung über Bebauungspläne in letztere Kategorie fallen, könnte die DYN A5-Satzung gesetzeswidrig sein, mit der weitreichenden Folge, dass eine neue her muss und Ettenheims Stimmenmehrheit plötzlich doch reichen würde, um dem Bebauungsplanentwurf Rechtskraft zu verleihen.

Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz mag an ein solches Szenario nicht glauben, wie er gegenüber der LZ erklärte: "Soweit ich weiß, ist die Satzung vom Landratsamt geprüft und abgesegnet." Seiner Auffassung nach "haben Mitglieder eines Zweckverbands durchaus das Recht, an bestimmten Stellen Einstimmigkeit zu verlangen". Sollte Ettenheim sich tatsächlich an die Rechtsaufsicht wenden, fände Benz das "schade". Er hätte "lieber Gespräche geführt, anstatt nun doch wieder Juristen einzuschalten".

Fraglich bliebe, ob Mahlberg bei einer möglichen Neufassung der Satzung Ettenheims Stimmenmehrheit, die es einst aufgrund der Flächenverhältnisse im Gewerbegebiet (58 Prozent Ettenheim; 42 Prozent Mahlberg) erhalten hat, weiterhin akzeptieren würde.

Die Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg, die vor allem die Interessen der DYN A5-Nachbarn aus Orschweier vertritt, bereitet schon seit geraumer Zeit eine Klage gegen den Bebauungsplan für den Gewerbepark vor. Sollte die Satzung einmal rechtskräftig werden, wolle man diese verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen (sogenannte Normenkontrolle). Wie der BI-Vorsitzende Peter Ohnemus nach der Sitzung am Mittwoch sagte, gebe es laut Juristen "einige Punkte, die Hoffnung machen, dass wir am Ende Recht bekommen". Was der BI große Sorgen bereitet: Im Bebauungsplan wird eine zweite Produktionslinie für das Pelletwerk nicht ausgeschlossen. Eine solche "würde die Situation deutlich verschärfen". Wenngleich Ohnemus einräumt: "Durch die jüngsten Lärmminderungsmaßnahmen des Betreibers ist es merklich ruhiger geworden."