Die orangefarbenen Plaketten vom abgesagten Umzug hat sie am Sonntag verschenkt, sagt Münch­weiers Ortsvorsteherin Charlotte Götz, keine Bons für den Wurststand. Die grünen Aufkleber sind bereits für 2022, wenn das närrische Treiben wieder erlaubt sein dürfte. Foto: privat

Corona-Fasent: Münchweiers Ortsvorsteherin widerspricht Gerüchten / "Rebstock"-Wirt sieht keine Fehler

Münchweier - Die Geschehnisse am Fasentsonntag in Münchweier ziehen Kreise – und lassen die Gerüchteküche brodeln. Eines davon richtet sich gegen die Ortsvorsteherin, die in der LZ energisch widerspricht. Auch der "Rebstock"-Wirt nimmt Stellung.

Ein improvisierter Umzug und Dutzende Menschen, die über Stunden in der Ortsmitte beisammenstehen: Von dem, was am Sonntag in Münchweier passiert ist (wir berichteten), war nur wenig corona-konform und definitiv nichts Werbung fürs Dorf. Wenig überraschend wurde der Ettenheimer Stadtteil dennoch über Nacht zum Top-Gesprächsthema in der Region.

Über die Ereignisse wird leidenschaftlich diskutiert, spätestens seit sie die LZ am Dienstag öffentlich gemacht hat. Die Reaktionen reichen von Verständnis für die Narren bis zu heftigem Kopfschütteln. Mitunter tauchen in der Debatte aber auch Falschnachrichten auf, wie ein Beispiel in den sozialen Medien zeigt.

Dort wird behauptet, die Ortsvorsteherin habe Verzehrbons für den Wurststand verteilt, den das Gasthaus Rebstock in der Hauptstraße aufgebaut hatte. "Das ist völliger Quatsch", stellt Götz klar. Sie habe bei einem Spaziergang die Plaketten für den abgesagten Umzug an die Menschen verschenkt, denen sie unterwegs begegnete. Das müssten manche wohl missinterpretiert haben. Die Aufkleber würden Jahre im Voraus gedruckt, sagt die Ortsvorsteherin, die auch Organisatorin der örtlichen Fasent ist. "Das war als nette kleine Geste gemeint."

Wurstverkauf wird zum Menschenmagneten

Ihr Ziel auf dem Weg durchs Dorf, sagt Götz, sei nicht der "Rebstock" gewesen. Sie sei nur kurz dort gewesen und habe auch nichts gegessen. Andere schon. Der (legale, siehe Info) Über-die-Straße-Verkauf des Gasthauses wurde am Sonntag zum Menschenmagneten.

Wirt Andreas Kollofrath erklärte am Mittwoch auf LZ-Nachfrage, dass er aus seiner Sicht nichts falsch gemacht habe. "Wir bieten jeden Freitag, Samstag und Sonntag Essen zum Mitnehmen an. Das ist erlaubt. Dass die Menschen stehengeblieben sind, um zu essen, lag nicht in unserer Hand. Wir haben uns an die Hygienevorschriften gehalten."

Doch warum baute der "Rebstock" ausgerechnet am Fasentsonntag, dem närrischen Hochtag Münchweiers, zum ersten Mal einen Wurststand auf? Auf die Frage geht Kollofrath im Gespräch nicht näher ein. Man habe zwischen 11 und 16 Uhr knapp 100 Würste verkauft, keine Getränke. "Die Resonanz war eher enttäuschend, wir wissen nicht, ob wir das wiederholen", sagt der Wirt.

Indes, Charlotte Götz macht deutlich: "Es hätte nicht so weit kommen dürfen." Sie habe Einzelne angesprochen und gebeten, weiterzugehen, dabei aber wenig Gehör gefunden. "Einer hat gesagt: ›Ich stehe hier, weil ich es darf‹." Im Nachhinein habe sie sich gefragt, ob sie hätte strikter durchgreifen müssen, erklärt die Ortsvorsteherin. "Aber ich habe mich darauf verlassen, dass die Polizei einschreitet."

Noch keine neuen Erkenntnisse

Die Ordnungshüter kamen zwar. Doch ahndeten sie vor Ort nur einen Verstoß. Fünf junge Männer saßen gemeinsam ohne Masken im Auto. Im Nachhinein hat der Polizeiposten Ettenheim weitere Ermittlungen aufgenommen. Wie berichtet, hatten einige Mitglieder der heimischen Gelruewe-Ritter einen Umzug durchs Dorf veranstaltet.

Unterwegs waren auch ein Mottowagen eines örtlichen Vereins und weitere Hästräger einer auswärtigen Zunft. "Nach unserem Stand liegen aktuell noch keine Kenntnisse zur Identität der Beteiligten vor", erklärte Bürgermeister Bruno Metz am Mittwoch gegenüber der LZ. Das städtische Ordnungsamt sei in Kontakt mit der Polizei. Im Raum stehen mehrere Verstöße gegen die Corona-Verordnung und entsprechende Bußgelder.

Für die Gastronomie hat am 2. November ein zweiter Lockdown begonnen. Dieser wurde nach Absprache von Bund und Ländern mehrfach verlängert, zuletzt am 10. Februar. Demzufolge gilt der Lockdown jedenfalls bis zum 10. März. Aktuell sind Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art geschlossen.

Sie dürfen ihre Gäste nicht im Haus bewirten. Eine Ausnahme gilt für Speisen zur Abholung oder Lieferung. Der verkauf von alkoholischen Getränken ist nur in verschlossenen Behältern erlaubt. Der Ausschank und Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum ist grundsätzlich untersagt.