Justitia hat gesprochen: 1350 Euro muss ein 58-Jähriger bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor drei Jugendlichen onaniert hat. Foto: Ebener

Verhandlung: Gericht glaubt nicht, dass Ettenheimer nur gepinkelt hat.

Ettenheim - Wegen exhibitionistischer Handlungen wurde ein 58-jähriger Mann aus Ettenheim am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Er war im September vergangenen Jahres angezeigt worden, weil er auf dem Espen-Parkplatz nahe des Spielplatzes vor Kindern masturbiert haben soll. Einem entsprechenden Strafbefehl hatte der Mann widersprochen. So landete der Fall jetzt vor dem Ettenheimer Amtsgericht.

Dort brachte der Angeklagte vor, am nahen Ettenbach nur Enten gefüttert zu haben, wie er es gelegentlich dort tue. Anschließend habe er sich zu seinem Auto begeben und just dort urinieren müssen, wegen einer ärztlich attestierten Blasenschwäche.

Drei Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren, die sich zur selben Zeit auf dem Skater-Platz aufhielten, hatten das Geschehen allerdings ganz anders wahrgenommen, aus einer Entfernung von rund 30 Metern. Der Mann habe seine kurze Hose heruntergelassen und an seinem Geschlechtsteil manipuliert, dabei Blickkontakt zu den Jungs gesucht. Diese ließen bei ihren erneuten Aussagen keinen Zweifel daran, dass von angeblichem Pinkeln keine Rede sein konnte.

Die Polizeibeamten, die die drei Heranwachsenden damals vernommen hatten, bescheinigten ihnen nun als Zeugen, den Vorgang schon bei der Anzeige glaubwürdig und plausibel geschildert zu haben. Geistesgegenwärtig hatten die Jungs das Autokennzeichen des wegfahrenden Angeklagten fotografiert. Warum sie nicht vorher Handyaufnahmen gemacht hätten, wollte der Verteidiger des Angeklagten wissen.

Angeklagter bleibt bei seiner Version

Sie hätten sich von dem laut Staatsanwalt ekelerregenden und widerlichen Geschehen immer wieder abgewendet und über Minuten nur erschrocken gelegentlich wieder hin geblickt.

Nachdem Richter Wolfram Wegmann signalisiert hatte, dass eine beantragte Einstellung des Verfahrens nicht infrage komme, höchstens eine Rücknahme des Strafgeldeinspruchs seitens des Angeklagten, erklärte dieser nach langer Zwischenberatung mit seinem Anwalt weiterhin, unschuldig zu sein und nur gepinkelt zu haben: "Es tut mir leid, dass die Kinder das anders gesehen haben."

Doch diese Version kam beim Staatsanwalt nicht an. Ob der Angeklagte medikamentenbedingte Erektionsschwierigkeiten habe, sei im vorliegenden Fall unerheblich. Keine Rolle spiele auch, dass er mit drei Frauen insgesamt vier Kinder und ebensoviele Enkelkinder habe. Dem schloss sich der Richter in seiner Urteilsbegründung an. Überdies: Das vorgegebene Pinkeln sei am Espen-Parkplatz zweifellos wesentlich unauffälliger möglich gewesen, ohne heruntergelassene Hose. Schließlich hätte sich der Angeklagte zum Urinieren, die Anwesenheit der Jungen sehr wohl bemerkend, ja wenigstens einfach umdrehen können.

Nun ist die bisherige Geldstrafe des bislang nicht vorbestraften und erwerbsunfähigen Angeklagten angesichts fehlendem Geständnis auf 90 Tagessätze zu 15 Euro (1350 Euro) erhöht worden.