Ob die weißen Platzhalter auf der DYN A5-Tafel bald durch neue Firmenschilder ersetzt werden, hängt davon ab, wie schnell sich die Zweckverbandspartner einig werden. Foto: Archiv: dec

Bebauungsplan soll nach zweiter Offenlage beschlossen werden. Fraglich, ob Mahlberg mitzieht

Ettenheim/Mahlberg - Der Versuch, dem interkommunalen Gewerbegebiet DYN A5 einen Bebauungsplan zu verpassen, geht in die nächste Runde: In Ettenheim sieht man den Entwurf beschlussreif. Die Mahlberger Wünsche seien "wo rechtlich möglich aufgegriffen" worden.

Seit mittlerweile mehr als acht Jahren ringen Mahlberg und Ettenheim um einen Konsens im DYN A5. Während der westliche Teil (Rittmatten I) überplant ist, schwebt der Osten (Rittmatten II) im mehr oder weniger rechtsfreien Raum. Die Konsequenz: Eine rund sechs Hektar große Fläche liegt brach, die Grundstücke können nicht vermarktet werden. Ergo läuft die Schuldentilgung schleppender als gewünscht und dementsprechend länger dauert es, bis das Industriegebiet Einnahmen in die Stadtsäckel spült. Dass die beiden Teilgebiete baurechtlich zusammengeführt werden müssen, darüber ist man sich in den Rathäusern einig – über das Wie bekanntlich nicht. Trotz mehrfachen Nachbesserns ist Mahlberg mit dem Bebauungsplanentwurf nicht zufrieden. Dennoch ging er dank der Ettenheimer Stimmenmehrheit im Zweckverband (4:3) im März in die Offenlage.

Jetzt will man in der Rohanstadt einen Knopf auf das Verfahren machen, das bislang mehr als 320 000 Euro Planungs- und Gutachterkosten verschlungen hat: Zunächst soll der Bauausschuss der Satzung grünes Licht geben (13. November), ehe der Gemeinderat eine Woche später Ja sagt. In der Sitzungsvorlage geht die Ettenheimer Stadtverwaltung dezidiert auf die bisherigen Entwicklungen und den aktuellen Stand ein.

Demnach seien im vorliegenden Entwurf "etliche Vorschläge der Stadt Mahlberg berücksichtigt" worden. Sowohl im Rahmen der aktuellen Offenlage als auch im Verfahren zuvor habe man die Kritikpunkte des Verbandspartners aufgegriffen. Explizit sind folgende "Vorteile" für die Anwohner genannt:

> Lärmbelastung:  Laut Vorlage sind die Lärmkontingente so geplant, dass alle DYN A5-Betriebe – mit Ausnahme des Pelletwerks – zusammen nur so laut sein dürfen wie ein einziger Betrieb im benachbarten Orschweierer Gewerbegebiet.

> Staubausstoß: Selbst im schlimmsten anzunehmenden Fall (Hintergrundbelastung wie in Freiburg und Kehl) lägen die (Fein-)Staubwerte nur auf dem Gelände des Pelletwerks im Grenzbereich. "Die Wohnbauflächen in Orschweier dagegen sind kaum bis gar nicht belastet."

> Geruch: Die Grenzwerte würden "überwiegend" nördlich des DYN A5 überschritten, und auch das nur im Worst-Case-Szenario. Das Pelletwerk habe die tatsächliche Einhaltung der Grenzwerte bereits gutachterlich nachgewiesen.

> Altholzverbrennung: Die Verbrennung von Althölzern der Klassen A3 und A4 im Pelletwerk sei aktuell möglich, würde mit Beschluss des Bebauungsplans verhindert werden.

> Handel: Im DYN A5 liege der Fokus auf "klassischem Gewerbe", sogenannter zentenrelevanter Einzelhandel soll ausgeschlossen werden, zum Schutz der umliegenden Versorgungsbereiche.

Info: So geht's weiter

Zusätzlich zum Bebauungsplan schlägt die Ettenheimer Verwaltung vor, "umgehend Kontakt mit dem Pelletwerkbetreiber aufzunehmen", um auf freiwilliger Basis in einem städtebaulichen Vertrag weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung festzuschreiben. Ob das den Mahlbergern reicht, wird sich zeigen – spätestens, wenn es im Zweckverband ernst wird. Denn beim finalen Akt bringt Ettenheim sein zahlenmäßiges Übergewicht nichts: Laut DYN A5-Regelwerk muss der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan einstimmig fallen.