Wegen großer Nachfrage und fehlender Flächen strebt Ettenheims Stadtverwaltung die Erweiterung des Gewerbegebiets "Wolfsmatten" an.                                                                                                                                                             Grafik: Archiv

Auf 4,39 Hektar soll in Ettenheim an der L 103 ein neues Gewerbegebiet entstehen. Das Planungsbüro Fischer hat nun im Bauausschuss vorgestellt, wie das Baugebiet "Erweiterung Wolfsmatten" im Details aussehen soll.

Ettenheim. Im April 2019 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Erweiterung Wolfsmatten" gefasst. Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit den Grundstückeigentümern geführt. Das Gelände des neuen Bebauungsplanes schließt sich nördlich über dem Wolfsmattenweg bis zur L 103 an und zieht sich oberhalb der Firma Wildt bis an den Ettenbach. Die Gesamtfläche beträgt 4,39 Hektar.

Holger Fischer vom Planungsbüro erläuterte die baurechtlichen Vorschriften für das neue Baugebiet: Auf dem Gelände soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) entstehen, die Erschließung erfolgt durch die Straße "Wolfsmatten" (ehemalige "Alte Landstraße") sowie durch eine ergänzende Stichstraße. Vorgesehen sind Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze sowie Büro- und Verwaltungsgebäude, aber auch Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke.

Die Länge einzelner Gebäude ist auf 80 Meter beschränkt, im Rahmen der inneren Durchgrünung müssen die Hälfte der Dächer mit einer Dachneigung von null bis sieben Grad begrünt werden. Dies trifft auch auf fensterlose Außenflächen ab 200 Quadratmetern zu.

Versickerung für Regenwasser durch entsprechende Versickerungsbecken und weitergehende Vorschriften zum Naturschutz sind festgelegt. Dazu gehört auch eine besondere Beleuchtung, die die Fledermäuse weder beim Durchflug noch bei der Suche nach Nahrung beeinträchtigen darf.

Auf das neue Gewerbegebiet an der L 103 ist von dieser aus keine Zufahrt möglich, sondern ausschließlich über den Wolfsmattenweg und eine ergänzende Stichstraße. Der Wolfsmattenweg, bereits teilweise ertüchtigt, wird durch einen Rad- und Fußgängerweg ergänzt. Besondere Beschränkungen gelten für die Verkehrssicherheit zur L 103. Es muss ein Bebauungsabstand von 15 Metern eingehalten werden. Hier sind die Möglichkeiten für werbende Fläche in Größe und Höhe begrenzt.

Umfangreich sind die Bestimmungen für den Landschafts- und Naturschutz auf dem gesamten Gelände, einschließlich der Festlegung von Pflanzbestimmungen. Stadtrat Thomas Ullrich wies darauf hin, dass die Bebauungsplangrenze bis an die L 103 gehe und dort Gelände des Landes überplant sei. Dies werde bei der Offenlage weiter überprüft.

Die Mitglieder des Bau-, Umwelt und Technik-Ausschusses stimmten bei einer Gegenstimme der vom Planungsbüro vorgelegten Planung zu. Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der kommenden Sitzung des Gemeinderats Ettenheim am Dienstag, 23. November.