Damit die Wahlhelfer in Ettenheim so wenige ungültige Stimmzettel aus den Urnen fischen wie möglich, sagt die Stadtverwaltung, worauf beim Kreuzchenmachen zu achten ist. Archivfoto: Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

Kommunalwahl: In Ettenheim gibt es einige Besonderheiten zu beachten

Ettenheim (red/fx). Derzeit versendet die Stadt Ettenheim die Stimmzettel für die Kommunalwahlen. Damit am Ende jede Stimmt zählt, erklärt die Stadtverwaltung, was beim Kreuzchenmachen zu beachten ist.

Bei der Wahl des Gemeinderats gilt das Verhältniswahlsystem, das heißt, jeder Wähler hat 24 Stimmen (so viele wie es Sitze im Gremium gibt). Wer nur eine Liste beziehungsweise einen Stimmzettel mit Gemeinderatskandidaten ohne Kennzeichnung in den Wahlumschlag steckt, der wählt jeden auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber mit einer Stimme – höchstens jedoch so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie jeweils für den Wohnbezirk zu wählen sind. Es ist auch möglich, einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben (sogenanntes Kumulieren). Ein Kreuz oder die Zahl eins hinter einem Namen bedeuten eine Stimme, die Zahl zwei oder drei entsprechend zwei oder drei Stimmen.

Unterschiede in den Ortsteilen

Der Wähler kann auch Kandidaten von verschiedenen Listen wählen (Panaschieren). Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Der Wähler nimmt eine Liste und trägt dort auf den freien Feldern die Kandidaten ein, die er von anderen Listen ausgewählt hat. Oder er steckt mehrere Stimmzettel in den Umschlag, bei denen die Stimmenzahl für die entsprechenden Kandidaten gekennzeichnet sind. Auch beim Panaschieren muss darauf geachtet werden, dass die Gesamtstimmenzahl von 24 Stimmen nicht überschritten wird.

Ganz wichtig, weil dies laut Stadtverwaltung die häufigste Fehlerquelle ist: Der Wähler muss aufgrund der in Ettenheim angewendeten unechten Teilortswahl die Höchstzahl der Kandidaten für den jeweiligen Wohnbezirk beachten. Das bedeutet zum Beispiel für Altdorf: Es können aus allen Listen höchstens fünf Kandidaten aus Altdorf mit höchstens jeweils drei Stimmen gewählt werden. In der Kernstadt können höchstens elf Kandidaten gewählt werden, auf die, wenn es vom Wähler gewünscht wird, natürlich auch alle 24 Stimmen verteilt werden könnten.

Bei der Wahl der Ortschaftsräte für Altdorf und Ettenheimmünster wird ebenfalls das Verhältniswahlsystem angewandt. Das bedeutet, der Wähler kann einem Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen geben (Kumulieren) oder auch Kandidaten aus einer Liste in freie Felder auf einer anderen Liste eintragen (Panaschieren). Insgesamt hat der Wähler so viel Stimmen, wie Kandidaten zu wählen sind.

Anders verhält es sich bei der Wahl der Ortschaftsräte für Wallburg und Münchweier. Da in diesen Ortsteilen jeweils nur eine Liste/Wählervereinigung zur Wahl steht, gilt das Mehrheitswahlsystem. Der Wähler kann jedem Bewerber nicht mehr als eine Stimme geben und hat insgesamt so viele Stimmen, wie Kandidaten zu wählen sind.

Bei Fragen die Leiterin des Wahlamts, Beatrice Bürkle, unter Telefon 07822/43 21 20 zur Verfügung.