Ortschaftsrat: Ettenheimmünster sieht Vorhaben positiv, Stadt jedoch nicht

Ettenheimmünster. Kann eine kleine Kapelle auf dem Klosterhof-Gelände in Ettenheimmünster gebaut werden? Eine entsprechende Bauvoranfrage lag nun dem Ortschaftsrat zur Kenntnisnahme vor. Allerdings hatte das städtische Bauamt schon zuvor angemerkt, dass es keine Genehmigungsfähigkeit für das Vorhaben sieht.

Die kleine Kapelle soll eine Grundfläche von 3,5 mal 5,5 Meter haben, mit einem etwas mehr als vier Meter hohen Satteldach und nebenstehendem 5,30 Meter hohen Glockenturm in Stahlkonstruktion. So stellt es sich der Planer im Auftrag einer Bürgerin vor.

Rat spricht sich für Bebauungsplan aus

Jedoch: Das Vorhaben befindet sich im östlichen Außenbereich des Dorfs, wo eine "privilegierte Zulassung" nur für Landwirte in Betracht kommt. Daraus folgt, so das Bauamt, dass die Kapelle nur über eine entsprechende Bauleitplanung verwirklicht werden könne, zumal sie dem geltenden Flächennutzungsplan widerspreche und "die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert" beeinträchtige.

Genau diese Formulierung stieß bei den Ortschaftsräten am Mittwochabend auf Unverständnis. Hans-Peter Eckert sah keine derartigen Beeinträchtigungen: "Anderswo stehen auch Kapellen." Burkhard Herr meinte: "Die Antragstellerin soll es weiter verfolgen." Manfred Sterner erklärte: "Ich würde mich über eine kleine Kapelle sehr freuen."

So beschloss der Rat schließlich einstimmig, für die Kapelle die Erstellung eines Bebauungsplans zu beantragen, samt punktueller Änderung des Flächennutzungsplans.

Was dies alles kosten wird, müsste das Ettenheimer Bauamt allerdings erst noch ermitteln. Auch über eine möglicherweise jahrelange Zeitschiene inklusive eventuell notwendigem Umweltschutzgutachten kann das Bauamt derzeit noch keine Aussagen machen, wie eine Nachfrage der Lahrer Zeitung im Rathaus ergab.