Landwirtschaftsamt kritisiert Flächenverbrauch / Ferienwohnungen sind trotz Widerstands aus dem Gremium zulässig

Ettenheim. Das geplante Neubaugebiet Supperten I hat beim Bauausschuss am Dienstag Anlass zu Diskussionen gegeben. Nicht nur das Gremium, auch das Landwirtschaftsamt brachte Kritik vor.

Am 26. Juli beschloss der Gemeinderat die Offenlage des Bebauungsplans Supperten I in westlicher Verlängerung des Wohngebiets Fürstenfeld-West-Erweiterung. Es soll ein neuer Kindergarten – zunächst für vier Gruppen, mit der Option für zwei weitere Gruppen, in zweigeschossiger Bauweise entstehen. Zudem ist ein Mehrfamilienhaus vorgesehen, das später einmal von der noch zu gründenden Wohnbaugesellschaft übernommen werden soll und sozialen Wohnraum schaffen soll.

Das Ortenauer Amt für Landwirtschaft beklagt im Rahmen der Offenlage den verbundenen Verlust "der guten Böden mit optimaler Wasserversorgung, die eine weitgehend ressourcenschonende Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffe mit hoher Ertragssicherheit" ermöglichen. Der Schutz und Erhalt lägen im Interesse der Allgemeinheit, mahnt das Landwirtschaftsamt. Das Amt erinnert an die wichtige Funktion der Selbstversorgung. Bei ständig zunehmender Bevölkerung bei gleichzeitiger Verknappung der Nahrungsmittel sei "der Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen mit guten Bonitäten von großer Bedeutung". Ein landwirtschaftlicher Betrieb sei in Supperten I besonders stark betroffen. Eine Existenzgefährdung des Betriebs liege durch das städtische Vorhaben indes nicht vor. Dem Bewirtschafter seien gleichwertige Ersatzflächen zuzuweisen, so das Amt.

Man darf erwarten, dass das Amt mit denselben Einwendungen und Bedenken auf den Plan treten wird, wenn die Stadt eines Tages an die Erschließung von Supperten II und III – südlich an Supperten I angrenzend – herangeht.

Leidenschaftlich diskutiert wurde im Rat der vorgesehene Passus, wonach im Baugebiet Supperten I Ferienwohnungen "ausnahmsweise" möglich sein sollen. Sabine Meier (FLE) sprach ihr Unverständnis dafür an. Man erschließe doch nicht – zumal Bürgermeister Bruno Metz vorher die große Nachfrage nach Wohnungen und Bauplätzen betont hatte – ein kleines, neues Baugebiet, um dann Raum zu schaffen für Ferienwohnungen. Der Rathauschef sah das ganz anders. Auch der Tourismus sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Stadt. Vergleiche mit Rust beispielsweise seien in diesem Fall völlig fehl am Platz. Eine Ferienwohnung pro Haus sei bei der derzeit vorgesehenen Satzung des Baugebietes zulässig, erklärte Rainer Gruninger von der unteren Baurechtsbehörde. Die von Metz herbeigeführte Abstimmung ging bei zwei Gegenstimmen klar für die Zulässigkeit von Ferienwohnungen aus.

Bernd Billharz (SPD) verwies auf die überdurchschnittliche Lärmbelastung und regte – nicht zum ersten Mal – an, das Tempo auf der L 103 in Höhe von Supperten I auf 50 Stundenkilometer zu begrenzen. Metz sicherte zu, den Antrag weiter zu verfolgen.

Ob die derzeitigen Grabungen im geplanten Neubaugebiet (wir berichteten) zu Verzögerungen bei der Bebauung führen würden, wollte Manfred Siegmund (FWV) wissen. Das könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, so die Antwort aus der Verwaltung. Gewiss seien Funde vorzuweisen. Inwieweit sie Auswirkungen auf die Umsetzung des Baugebiets mit sich bringen, das sei im Augenblick nicht abzuschätzen.

Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat letztlich, die Satzung für den Bebauungsplan Supperten I zu beschließen.