Das Fenster auf der Fahrerseite ist zerstört, der Wagen lange nicht bewegt worden: Er wurde vermutlich aufgegeben. Foto: Lahrer Zeitung

Umwelt: Wer sein abgemeldetes Auto einfach abstellt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen

70 verlassene Autos, die von ihren Haltern aufgegeben worden sind, werden jedes Jahr im Ortenaukreis entdeckt. In den meisten fällen werden die Besitzer allerdings ermittelt: Und das wird dann unter Umständen teuer.

Ortenau. Von weitem sieht es aus, als parke der silberne Mitsubishi Galant wie der wenige Meter entfernt stehende Skoda Octavia und ein VW Up auf dem Pendlerparkplatz an der B 33 bei Steinach. Doch der hintere linke Reifen ist platt, das Fenster auf der Fahrerseite zerstört. Im Innenraum liegen Unrat, das Fahrzeugschloss unbenutzbar. Auf dem Fenster des Beifahrers prangt ein signalfarbener Aufkleber: Der weist den Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs darauf hin, das er das Auto spätestens zum 15. September entfernt haben muss.

Polizei unterstützt Amt bei der Besitzersuche

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, erwarten ihn Konsequenzen. "Wer Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung außerhalb dafür zugelassener Anlagen behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro belegt werden", ist auf dem Aufkleber zu lesen.

Rund 70 Mal werden solcher Aufkleber vom Landratsamt im Ortenaukreis auf Autos geklebt. Von denen etwa ein Drittel letztendlich als Autowrack entsorgt werde, teilt das Landratsamt auf Anfrage mit. "Oft werden Fahrzeuge als Autowracks gemeldet, die keine Kennzeichen besitzen, beziehungsweise abgemeldet sind, jedoch eher nach einem Gebrauchtwagen aussehen", erläutert Kreis-Sprecher Kai Hockenjos. Die Gemeinden würden dann zuerst nach dem Straßenverkehrsrecht ermitteln, um die Besitzverhältnisse zu klären. Sei der letzte Halter nicht zu finden oder weigere der sich das Fahrzeug zu entfernen, "wird vom sogenannten Entledigungswille ausgegangen. Somit wird aus einem Gebrauchtfahrzeug ein Altfahrzeug" – also ein Autowrack.

Ob ein Fahrzeughalter sich tatsächlich des Autos entledigen will, "ist stets im Einzelfall zu ermitteln". Wurden etwa wesentliche Bauteile oder alle persönliche Gegenstände entfernt, seien das Hinweise, die darauf hindeuten.

In den allermeisten Fällen werde der aktuelle Halter ausfindig gemacht, verdeutlicht Hockenjos. Da jedes Auto eine Fahrzeugidentifikationsnummer besitzt, liegt die Aufklärungsrate bei circa 80 Prozent. "In den übrigen Fällen wurde diese Nummer entfernt, ist der Fahrzeughalter nach unbekannt verzogen oder das Fahrzeug wurde an unbekannt weiterverkauft." Dann werde der Fall an die Polizei weitergereicht. Da würde dann auch geprüft, ob das Fahrzeug eventuell gestohlen wurde oder im Zusammenhang mit einem Verbrechen steht.

Wenn die Polizei zu dem Entschluss kommt, dass das Fahrzeug zur Entledigung abgestellt wurde, meldet sie es dem Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht (GWA), das die abfallrechtlichen Schritte einleitet. Das heißt: Die Autowracks werden von einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb abgeholt und verschrottet.

Dem Halter drohen in einem solchen Fall mindestens ein Bußgeld von 400 Euro, eine gebührenpflichtige abfallrechtliche Anordnung, die bei 100 Euro liegt, und die Entsorgungskosten.

Wer sein Autowrack einfach irgendwo abstellt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 400 Euro. Da Fahrzeuge wassergefährdende Kraft- und Betriebsstoffe wie Kühlflüssigkeiten, Treibstoff und Motoröl enthalten, die unkontrolliert auslaufen und den Boden oder das Grundwasser gefährden, können weitere erhebliche Strafen und Entsorgungskosten entstehen. Preiswerter und einfacher ist jedenfalls immer die Entsorgung in einem Fachbetrieb.