Geimpfte oder Genesene, die die Lahrer Mediathek und andere städtische Einrichtungen besuchen wollen, müssen sich jetzt nicht mehr extra testen lassen. Foto: Archivfoto: Baublies

Die Stadtverwaltung hat die Corona-Regeln für ihre Einrichtungen gelockert. In vielen Fällen gilt jetzt wieder 2G: Zutritt haben Menschen, die geimpft oder genesen sind.

Lahr - Hintergrund ist, dass in Baden-Württemberg seit Freitag wieder die Alarmstufe I gilt. Folgende Einrichtungen können in der Alarmstufe von Geimpften oder Genesenen (2G) besucht werden: Stadtmuseum, Städtische Galerie im Alten Rathaus, Mediathek, Musikschule, Volkshochschule, Mehrgenerationenhaus, Sporthallen und -stätten sowie das Hallenbad, informiert die Stadtverwaltung. Dabei gelten folgende Ausnahmen: In der Mediathek sind die reine Abholung und Rückgabe von Medien uneingeschränkt möglich. In der Volkshochschule ist die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen auch nach Vorlage eines aktuellen, negativen Schnelltests oder PCR-Tests (3G) erlaubt.

In Sporthallen und Sportstätten gilt 2G für Sportler – sowohl in der Halle als auch im Freien. Bei Sportveranstaltungen gilt für Besucher eine maximale Auslastung von 50 Prozent der Maximalkapazität. Bei Sportveranstaltungen gilt abhängig von den Besucherzahlen 2G oder 2G Plus.

Für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit ist 3G vorgegeben, wobei Schüler aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als getestet gelten (siehe Info). Hierfür muss der Schülerausweis vorgelegt werden. Die Regelungen zum Tragen einer FFP2-Maske bleiben unverändert.

In der Alarmstufe I ist der Zugang zu städtischen Veranstaltungen – beispielsweise Theater oder Konzerte – auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt. In geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Auslastung beträgt maximal 50 Prozent. Maßgeblich für die Berechnung der Kapazität ist der kleinste Raum, in dem sich das Publikum aufhält.

Bürgerbüro, Rathäuser und Ortsverwaltungen bleiben weiterhin offen, sind aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit 3G (geimpft, genesen, getestet) zugänglich. In städtischen Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern.

Darüber hinaus sind viele städtische Dienstleistungen auch online verfügbar. Die Verwaltung appelliert an die Bürger, dieses Angebot verstärkt zu nutzen.

Info: Schüler-Tests

Schüler bis einschließlich 17 Jahre gelten über die Schul-Testungen als getestet und sind auch von der 2G-Regelung ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht während den Ferien, informiert die Stadt.