Niedrige Inzidenz-Werte machen es möglich: Trainieren im Fitnessstudio ist wieder erlaubt. (Symbolfoto) Foto: Karsten Klama/dpa

Gastro-Betriebe dürfen bis 22 Uhr Gäste bewirten. Fitnessstudios können wieder öffnen.

Ortenau - Der Ortenaukreis kann aufgrund der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen in den vergangenen zwei Wochen den nächsten Öffnungsschritt gehen. Ab Donnerstag gelten daher weitere Lockerungen, teilt das Landratsamt mit.

Unter anderem darf die Gastronomie bis 22 Uhr öffnen, der Betrieb von Sportanlagen und Fitnessstudios für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist wieder möglich, Hallenbäder können wieder öffnen und bei Kulturveranstaltungen sind mehr Zuschauer erlaubt. Zudem sind Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern innen und außen sowie Veranstaltungen zur Religionsausübung mit Gemeindegesang wieder zulässig. In vielen Bereichen haben jedoch nach der Landesverordnung weiterhin nur Getestete, Geimpfte oder Genesene mit Nachweis Zutritt.

Belohnung für diszipliniertes Durchhaltevermögen

"Ich freue mich, dass es für die Menschen in der Ortenau nun endlich weitere Lockerungen geben wird. Das ist die Belohnung für ihr diszipliniertes Durchhaltevermögen in den vergangenen Monaten", erklärt Landrat Frank Scherer. Trotz der Freude mahnt er auch: "Jetzt wollen wir auch noch den letzten Öffnungsschritt gehen, deshalb gilt es weiterhin solidarisch die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten, damit sich der positive Trend auch fortsetzt und wir auf den letzten Metern in Richtung Normalität nicht ins Stolpern geraten."

Eine komplette Übersicht zu den Öffnungsstufen gibt’s auf der Webseite des Landes auf www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg.