Der Mann hatte 2018 eine falsche Bomben-Sichtung im Europa-Park gemeldet. (Symbolfoto) Foto: dpa

Gegen 35-Jährigen sind noch zwei Berufungsverfahren anhängig. Hauptverhandlungen gehen erst 2022 weiter.

Rust - Kaum hatte die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Bombendroher gegen den Europa-Park und den Movie-Park am Amtsgericht Lüdenscheid begonnen, wurde das Verfahren gegen ihn wieder ausgesetzt. Das berichten die Lüdenscheider Nachrichten

Der Grund: Die Prozessbeteiligten wollen abwarten, wie zwei Berufungsverfahren gegen den 35-Jährigen ausgehen, die am Landgericht Hagen noch anhängig sind. Die Hauptverhandlung soll erst im April 2022 weitergehen.

Ziel: Europa-Park Rust und Movie-Park Bottrop

Der Angeklagte räumte dem Bericht zufolge gegenüber dem Strafrichter ein, 2018 angebliche Bombensichtungen im Europa-Park in Rust und im Movie-Park in Bottrop gemeldet zu haben - obwohl er jeweils nicht vor Ort, sondern in Lüdenscheid gewesen sei. Die Angaben zum Motiv hätten verworren geklungen. Er habe kurz zuvor von einer Bedrohung im Movie-Park erfahren und habe lediglich wissen wollen, ob in Rust ebenfalls ein Bombenleger rumläuft und ob es derselbe sei, gab der Mann zu Protokoll. Aus Angst habe er die Telefonate mit der Polizei unter falschem Namen geführt. Daraufhin stürmte ein SEK-Kommando die Wohnung eines Bekannten des Angeklagten. Das habe er nicht beabsichtigt, sagte er laut Lüdenscheider Nachrichten.

Dem 35-Jährigen wurde von Gutachtern in der Vergangenheit eine Intelligenzminderung bescheinigt. Er soll sich während der Verhandlung "freundlich und gesprächig" gezeigt haben. Zwei weitere Anklagepunkte habe er demnach unumwunden eingeräumt. Zum einen, dass er mutwillig einen Feuermelder in der Sparkassen-Hauptstelle in seinem Heimtort ausgelöst habe, zum anderen, dass er sich im Büro einer Bewährungshelferin vor deren Augen entblößte und onanierte. Er sei sauer gewesen, dass sie ihn beschuldigt habe, in einem Supermakrt einen kleinen Jungen angefasst zu haben.

Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern

Der Richter erklärte laut Bericht nach einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen, vor der Fortsetzung des Prozesses ein Verfahren abzuwarten, das am Landgericht Hagen gegen den 35-Jährigen anhängig ist.
So sollen die Bombenmeldungen und die weiteren Vorwürfe wohl nicht mehr in diesem Jahr verhandelt werden.

In der Hauptverhandlung wird es um ein Urteil des Schöffengerichts gehen, das den Lüdenscheider wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hat.